BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 55

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10.47.48

Bundesrätin Angela Stöckl (ÖVP, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Herr Bundes­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst im November haben wir die letzte Ärz­tegesetz-Novelle beschlossen. Die Änderungen, die mit Juni in Kraft treten, haben vor allem die Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte betroffen. Die Schwerpunkte sind unter anderem die Einführung einer neunmonatigen Basisausbildung nach dem Medizinstu­dium, die verpflichtende Lehrpraxisausbildung von zumindest sechs Monaten im Fach Allgemeinmedizin sowie die Zertifizierung von anerkannten Ausbildungsstätten.

Die aktuelle Novelle soll mit 1. Juli in Kraft treten, weil einige legistische Änderungen notwendig geworden sind. Es ist eine technische Novelle, die unter anderem ein Ver­fassungsgerichtshofurteil umsetzt und den eigenen und übertragenen Wirkungsbereich der Ärztekammern betrifft.

Der inhaltlich wichtigste Punkt, den ich herausstreichen möchte, ist die Übergangsbe­stimmung bei der Fachärzteausbildung. Die Bewilligung von Facharztausbildungsstel­len nach altem Ärzteausbildungsrecht konnte nur bis Ende 2014 beantragt werden. Diese Antragsfrist wurde jetzt bis Ende Mai wieder eröffnet, und die Ausbildungsstellen können auch nach Ende Mai noch mit Personen besetzt werden, die ihre postpro­motionelle Ärzteausbildung – egal, ob in Allgemeinmedizin oder im Facharztbereich – bereits vorher begonnen haben und nach altem Recht fortsetzen.

Ja, wir müssen den Arztberuf wieder attraktiver gestalten, damit die Ärzte nach ihrer Ausbildung nicht ins benachbarte Ausland abwandern. Eine qualitative Erst- und Ge­sundheitsversorgung auf dem Land muss auch in Zukunft angeboten werden. Daher war und ist es unsere Aufgabe, die Rahmenbedingungen der Ausbildung zu verbes­sern und attraktiver zu gestalten.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, in Österreich haben wir eines der besten Ge­sundheitssysteme weltweit. Unglaublich, was tagtäglich im Gesundheitswesen geleistet wird! Ich spreche aus eigener Erfahrung, denn ich bin selbst nach wie vor als Phy­siotherapeutin im Landespflegeheim tätig.

Mit dieser Gesetzesnovelle, die im Sommer, mit 1. Juli, in Kraft tritt, ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung getan. Schön, dass wir diese Novelle heute einstimmig beschließen werden. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.50


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


10.50.16

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Von meinen beiden Vorrednerinnen ist schon ausführlich ge­schildert worden, worum es in dieser Novelle genau geht. Das finden wir auch in Ord­nung, und das werden wir auch mitbeschließen – daher ist der Beschluss einstimmig. Aber ich möchte so wie meine Kollegin Ebner ebenfalls ein paar Worte zu der Situation im Gesundheitssystem allgemein und jener der Ärzte im Speziellen sagen.

Das Ärztezeitgesetz, das hier mehrheitlich beschlossen worden ist, war die Folge einer Vorgabe der EU. Man hat sich in Österreich ziemlich lange Zeit gelassen, um dieser Vorgabe nachzukommen. Dann kam es für die Ärzte offensichtlich nahezu überfalls­artig, dass sie nicht mehr als 48 Stunden in der Woche arbeiten dürfen. Das ist grund­sätzlich in Ordnung. Niemand von uns will einen übermüdeten Arzt haben, der Fehler begeht, weil er sich einfach nicht mehr richtig konzentrieren kann. Aber die Begleit­erscheinungen dazu sind schon sehr besorgniserregend.

Wie ich höre, wackeln die Vereinbarungen, was den Lohnausgleich anbelangt, auch in den Bundesländern. Es ist nicht so, dass dies eine gemähte Wiese ist und alle Bun-


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