BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 106

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Ja, es ist tatsächlich so, dass wenn 200 Menschen zum gleichen Zeitpunkt von Graz nach Wien fahren, der niedrigste Energiebedarf ist, der niedrigste Raumbedarf ist und eigentlich das kostengünstigste Verkehrsmittel genutzt wird.

Ich kann nur unterstreichen, was Bundesrat Gödl gesagt hat. In einem Punkt muss ich widersprechen: Der Bund ist zuständig, wenn es um Eisenbahnen geht. Da finanzieren wir mit, unabhängig davon, wo sich diese Eisenbahn befindet. Eine Straßenbahn, auch wenn sie im Tunnel geführt ist, bleibt eine Straßenbahn und fährt nach der Straßenver­kehrsordnung, und das macht den Unterschied aus. Die U-Bahn hingegen ist eine Ei­senbahn, weil sie nicht nach der Straßenverkehrsordnung fährt, und das macht den Unterschied aus. (Zwischenruf des Bundesrates Gödl.)

Ich nenne ein Beispiel. Ich führe jetzt nicht Finanzausgleichsverhandlungen, aber ganz deutlich ist: Wir finanzieren zum Beispiel in der Steiermark die GKB. Das ist eine Eisenbahn, die nur in der Steiermark fährt, woanders nicht, und zu 100 Prozent aus Bun­desmitteln getragen wird.

Es gibt ein paar Gemeindebeteiligungen bei Bahnhöfen. Wir finanzieren auch zu 50 Pro­zent die Privatbahn der Steiermärkischen Landesbahnen. Wir fördern zum Beispiel auch, wenn eine Stadt eine Eisenbahn als öffentliches Verkehrsmittel nutzt. Das ist dann dieselbe Finanzierung, wie wenn es sich um eine Regionalbahn handelt. Ich wollte das nur deutlich dazu sagen. Es ist mir wichtig, dass auch die Mitglieder des Bundesrates das wissen. Es ist unabhängig davon, wo ein Verkehrsmittel eingesetzt wird, ob es städtisch oder ländlich ist, es hängt immer davon ab, ob es ein gesicherter Fahrraum wie bei der Eisenbahn ist – dann zahlt der Bund mit. Wenn es ein nicht ge­sicherter Fahrraum ist und nach der Straßenverkehrsordnung gefahren wird, dann ist es die Aufgabe von Ländern und Gemeinden.

Ich wollte darauf hinweisen, dass es deswegen notwendig ist, dass die Bundesländer die Entscheidungen treffen – es ist die Problematik zwischen Städten und Ländern an­gesprochen worden –, weil städtische Verkehrsmittel nur dann nutzen, wenn auch das Umland eingebunden ist. Wenn ich mir Linz anschaue, dann muss ich den Raum von Enns bis Eferding im Auge haben, und dafür ist nicht nur die Stadt zuständig. (Bundes­rat Kneifel: Oder von Hagenberg nach Steyr!) Oder von Hagenberg bis Steyr. Ich woll­te nur ein Beispiel nennen.

Mir ist wichtig, dass dabei die Landesregierungen auch eine besondere Verantwortung haben, und aufgrund der Verfassung muss ich mich an die Landesregierungen wenden und kann nicht nur den Blick auf die einzelnen Städte richten. – Herzlichen Dank. (Bei­fall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

14.21

14.21.10

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geän­dert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Öffentlicher Personennah- und Regio­nalverkehrsgesetz 1999 geändert wird.

 


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