BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 117

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richtes und nehmen diesen natürlich gerne zur Kenntnis. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

15.01


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Krusche. – Bitte. (Bundesrat Krusche auf dem Weg zum Rednerpult : Zum letzten Mal heute!)

 


15.01.50

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Zur Abwechslung werden wir diesem Bericht unsere Zustimmung erteilen. – Unsere Zustimmung erfolgt nicht so sehr wegen des Punktes A in dem Bericht, unter dem das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission behandelt wird, denn darin finden sich einige Punkte, mit denen wir nicht unbedingt einverstanden sind, beispielsweise die Energieunion. Grundsätzlich ist aber sehr positiv zu vermerken, dass der Bericht auch zu den Vorhaben der Union kritisch Stellung nimmt.

Ich werde mich, nachdem schon viel gesagt worden ist, sicherlich nicht so ausführlich dazu äußern wie Kollege Lampel, aber einige kurze Anmerkungen dazu. Gerade die Bestrebungen, alle nationalen Bestimmungen im Telekommunikationsbereich zu ver­einheitlichen, werden kritisch gesehen, weil das dem Konsumentenschutz abträglich sein und so zu mehr Bürokratie führen könnte.

Ähnlich verhält es sich mit dem Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents. Da wird zu Recht bemängelt, dass diese Regelungen zu de­tailliert und überschießend erscheinen, wie es halt so oft auf EU-Ebene der Fall ist. Es wird auch beanstandet, dass dieser Vorschlag ohne vorherige Konsultationen gemacht worden ist. Auch da bestehen wieder Gefahren hinsichtlich des Konsumentenschutzes.

Positiv sind natürlich die Bestrebungen zur Steigerung der Sicherheit in den Bereichen Luft- und Schienenverkehr zu bewerten. Dieses Thema musste ja heute leider schon kurz erwähnt werden.

Die Bestrebungen zur Unterstützung effizienter und umweltschonender Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr sind natürlich auch ein sinnvolles Vorhaben. Ich möchte nun auf das eingehen, was Kollege Gödl zum vorletzten Tagesordnungspunkt gesagt hat, näm­lich zu den Elektroautos. Es handelt sich dabei natürlich nicht um öffentlichen Verkehr, allerdings ist das auch kein reiner Individualverkehr. Wir wissen ja, dass gerade im Be­reich der Elektromobilität das Voranschreiten und die Akzeptanz von entsprechenden Autos eher zu wünschen übrig lässt.

Ich möchte aber auf ein Modell verweisen, das in Leoben erforscht wird und im Ent­wicklungsstadium ist: Bei der Sanierung von Mehrparteienhäusern, zum Beispiel von Bauten aus den siebziger Jahren, soll darauf geachtet werden, dass diese mit Pho­tovoltaikanlagen ausgestattet werden, um den Bewohnern so die Nutzung eines Elek­troautos zu ermöglichen.

An diesem Beispiel sieht man ganz deutlich, wie wichtig es ist, dass seitens des Ge­setzgebers und vor allem auch seitens des Fördergebers rasch auf innovative Modelle reagiert wird, um die Potenziale, die es zu heben gilt, wirklich nützen zu können. In der praktischen Gestaltung sieht man nämlich gerade bei solchen Projekten oft, was diesen an bestehendem Recht und an bestehenden Förderungsrichtlinien entgegen­steht. In dem genannten Beispiel wird einerseits neuer Wohnraum geschaffen, ande­rerseits wird bestehender Wohnraum saniert, da hat man also schon in dem Bereich die Probleme, und dann kommt noch Elektromobilität dazu. Also das ist wirklich eine anspruchsvolle Aufgabe, und da ist auch der Gesetzgeber gefordert.

 


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