BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 135

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sehe ich das manchmal schon als Bedrohung, denn das stand eigentlich jedes Mal zu einer gemeinsamen Agrarpolitik zur Debatte, egal, ob im Jahr 2000 – und seit 2007 ist die Bürokratie dann immer größer geworden. Ich denke, wir sollten jetzt wirklich den Zeitpunkt nutzen, um zu Vereinfachungen zu kommen. Der neue Kommissar Phil Ho­gan hat ja die Möglichkeit geboten, Vorschläge zu Vereinfachungen an ihn heranzutragen.

Wir vom ÖVP-Klub haben eine Liste mit 39 Verbesserungsvorschlägen abgegeben. Ich kenne keine andere Liste aus diesem Land. Ich denke, auch daran sieht man, dass die ÖVP die Kernkompetenz zur Gestaltung der Landwirtschaftspolitik hat.

Diese Verbesserungsvorschläge betreffen vor allem Folgendes: vereinfachten Umgang mit Zahlungsansprüchen; praxisgerechte Definition des aktiven Landwirtes; Streichung von Parallelbestimmungen und Doppelaufzeichnungen; Verbesserung für private La­gerhaltung; Harmonisierung der Zulassungen, damit teure Lizenzverfahren erspart wer­den können; Streichung von unnötigen Verfahren und überbordenden Berichtsaufla­gen; vorausschauende Programmplanung, damit diese unnötigen Kosten mit den Über­gangszeiträumen nicht zustande kommen; Reduzierung der Vor-Ort-Kontrollen; Anhe­bung der Bagatellgrenzen und Toleranzgrenzen und Vorschläge zur Transparenzdaten­bank.

Ich denke, das sind alles sehr gut und profund ausgearbeitete Vorschläge. Herr Mi­nister, ich bitte dich, diese auch zu unterstützen, damit wir bei dieser Bürokratie doch etwas einsparen können.

Zum heute angesprochenen Lissabon-Vertrag: Auch das ist eine sehr wichtige Inter­vention von uns, nämlich bezüglich der delegierten Rechtsakten, die immer wieder in diesen Verordnungen sind und die eigentlich einer Blankounterschrift gleichkommen. Wir sollen da zu etwas zustimmen, wo wir eigentlich gar nicht wissen, wie das im Nachhinein geregelt wird. Zum Beispiel waren in der Verordnung über die Tiergesund­heit, die im Jahr 2013 im EU-Ausschuss verhandelt wurde, 50 delegierte Rechtsakte. – Ich denke, da müssen wir doch sehen, dass wir eine klarere Linie bekommen.

In einer Verordnung sind auch die Kontrollen, die verbessert werden sollten, ange­sprochen. – Das sehen wir nicht so. Wir denken, dass es bereits genug Kontrollen gibt. Wir müssen in Zukunft viel mehr darauf achten, dass wir bei der Produktdeklaration weiterkommen. Das ist ja heute schon angesprochen worden, aber leider nicht in der richtigen Richtung und nicht mit der richtigen Strategie.

In den letzten Jahren haben wir verstärkt betrieben, dass es auf dem Sektor der Fleischkennzeichnung eine Verbesserung geben sollte. Das war mit 1. April 2015 auch der Fall. Seit diesem Zeitpunkt gibt es eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch. Das heißt, dass jetzt auch die Herkunft verpflichtend bei verpacktem frischen Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch auf dem Etikett anzugeben ist. Es ist anzugeben, wo die Tiere aufgezogen und wo sie geschlachtet worden sind sowie die Partienummer vom Schlachthof. Ich denke, das ist ein sehr wichtiger Schritt, aber es müssen weitere Schritte folgen.

Es gibt noch immer eine letzte große Lücke in der Gastronomie. Dort gibt es noch im­mer sehr viel Kreativität zur Irreführung der Konsumenten. Da gibt es ein sehr gutes Vorbild mit der Schweiz, wo auch auf allen Produkten die Herkunft gekennzeichnet werden wird. Ich glaube, das ist ein gutes Vorbild. Das sollten wir als nächsten Schritt angehen, und zwar, wenn möglich, natürlich EU-weit, damit auch dort nicht mehr diese „Kreativität“ in diesem Umfang stattfinden kann.

In dieser Intervention geht es nicht nur um unsere Bauern, sondern auch um die nach­gelagerten Bereiche und um sehr viele Arbeitsplätze. Deshalb ist es mir nicht ver­ständlich, dass von der „Kronen Zeitung“, aber auch von der Arbeiterkammer, immer wieder Preisvergleiche von österreichischen Produkten mit deutschen durchgeführt wer-


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