BundesratStenographisches Protokoll842. Sitzung / Seite 18

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich möchte jetzt nur erklären, warum es notwendig ist, diesen Erlass nicht nur aufgrund der medialen Zugänge von Kindern und Jugendlichen zu überarbeiten. Er wurde einmal im Jahr 1990 überarbeitet und 2008 neu verkündet. Dennoch verhält es sich im Jahr 2015 so, dass sich vieles im Laufe der Jahrzehnte quasi im Umgang mit und beim Zugang zu dieser Thematik verändert hat. Daher erfolgte eine erneute Überarbeitung in Zusammenarbeit mit namhaften Expertinnen und Experten und wird dieser Sexual­pädagogik-Erlass demnächst verlautbart werden, an die Schulen gehen und im Herbst als Erlass in das Unterrichtsprinzip – wir haben ja 13 Unterrichtsprinzipien in Öster­reich – Eingang finden.

Das bedeutet, dass Sexualpädagogik in jeden Gegenstand einfließen kann, aber nicht muss, und Pädagoginnen und Pädagogen dazu angehalten werden, wenn Fragen jenseits des Biologieunterrichts auftauchen, wo man sich eher zum Beispiel mit der Entwicklung der primären Geschlechtsorgane und Fragen der Aufklärung und Verhü­tung beschäftigt beziehungsweise vom Lehrplan her beschäftigen muss, diese aufzugreifen. Das ist Teil des Lehrplans, und wenn weitere Fragen auftauchen, sollen auf diese kindadäquate und moderne Antworten gegeben werden können. Auch im Hinblick darauf ist es nötig, dass die Aus- und Fortbildung der Pädagoginnen und Pädagogen, die sehr interessiert an dem Thema sind, wirklich zeitadäquat stattfinden kann und nicht anhand eines Erlasses aus dem Jahr 1990.

Übrigens habe ich jetzt vor lauter Erzählen, warum es wichtig ist, dass wir den Erlass neu verlautbaren, etwas zu sagen vergessen.

Erstens: Es ist nicht üblich, dass man bei Erlässen Stellungnahmen einholt. Zweitens: Wir haben das aber trotzdem getan, und zwar deswegen, weil das ein sensibles Thema ist. Mir ist klar und bewusst, dass das Elternhaus beziehungsweise die Familie die erste Anlaufstelle dafür ist, wenn Fragen dieser Art auftreten, welche die Eltern hoffentlich kindadäquat beantworten. Manche trauen sich allerdings nicht, mit ihren Kindern über Sexualität und deren eigene Entwicklung zu sprechen. Auch solche Bei­spiele höre ich.

Wir haben die entsprechenden Stellungnahmen selbstverständlich eingearbeitet, und es findet etliche Male die Bedeutung der Eltern in der Textierung Platz. Es ist ganz klar, dass einige Ängste bezüglich der Wertevermittlung bei der Sexualpädagogik auch mit eingeflossen sind.

Um also um auf die Grundfrage zurückzukommen: Ja, natürlich haben wir den Ent­wicklungen Rechnung getragen und auch Formulierungen verändert.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Zusatzfrage? – Bitte.

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Es steht aber unter anderem in dem geplanten Erlass – ich zitiere –: „Als Beispiel kann hier die Auseinandersetzung der Medienerziehung mit Sexualität in den Medien (u.a. Pornografie, Sexting ) angeführt werden.“

Können Sie sicherstellen, dass in diesem Zusammenhang den minderjährigen Kindern keine Pornos als Anschauungsmaterial gezeigt werden?

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Bitte, Frau Minister.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Ich finde diese Frage befremdlich, weil ich davon ausgehe und zutiefst davon überzeugt bin, dass die Pädagoginnen und Pädagogen sehr wohl wissen, was sie mit den Schü­lerinnen und Schülern zu dieser Thematik besprechen, und ich dieser so wichtigen Gruppe – nämlich der Pädagoginnen und Pädagogen – das nicht unterstellen möchte, was ich von Ihnen quasi indirekt vernehmen muss, dass Sie nämlich Pädagoginnen


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite