BundesratStenographisches Protokoll842. Sitzung / Seite 19

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und Pädagogen zutrauen, mit Schülerinnen und Schülern Filme dieser Art anzu­schauen. Ich gehe jedenfalls davon aus, und mein Vertrauen in unsere österreichi­schen Pädagoginnen und Pädagogen geht so tief, dass ich meine, dass damit adäquat umgegangen wird. Wenn Schülerinnen und Schüler zu Pornografie eine Frage haben, dann wird man darüber reden, wird sich aber sicherlich keinen Pornofilm anschauen!

Wir wissen allerdings – und das sei auch einmal ausgesprochen –, dass sich Burschen hauptsächlich über Pornografie selbst aufklären, und darüber muss man sehr wohl reden. Es könnte nämlich geschehen, dass Burschen dann etwas von dem Wissen, das sie sich so angeeignet haben, in ihre ersten sexuellen Erfahrungen und Bezie­hungen mit Mädchen beziehungsweise jungen Frauen einfließen lassen, ohne zu wissen, dass das eigentlich nicht das Übliche und Normale ist, wie man sich in einer ersten Liebesbeziehung mit Verliebtheit annähert. Und daher muss sehr wohl be­sprochen werden, dass das zum Teil der falsche Weg ist. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Köll.

 


Bundesrat Dr. Andreas Köll (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Wird Ihr neuer Erlassentwurf ausschließlich auf Fragen der Sexualität abzielen? Oder planen Sie, darin auch Antworten auf gesellschaftsrelevante Fragen zu geben, die damit in Verbindung stehen, wie beispielsweise im Hinblick auf Verantwortung, Liebe, Part­nerschaft oder Familie?

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Bitte, Frau Minister.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: In erster Linie ist ein Sexualpädagogik-Erlass, der sozusagen Leitlinien für ein Unterrichtsprinzip beinhaltet, ein sehr weitgehender Erlass, denn ein Sexualpädagogik-Erlass beinhaltet nicht nur, dass man über Sexualität redet. – Diese Meinung, wenn sie irrigerweise vorherrschen sollte, stimmt so nicht, denn darin geht es um ein gesundes Körper­bewusstsein von Menschen, es geht darum, wie junge Menschen sich in der Gesell­schaft sehen und wie nahe sie jemanden an sich heranlassen, und auch darum, wie selbstbewusst sie aufwachsen, um Nein sagen zu lernen.

Alle sagen immer, dass man Kindern beibringen muss, dass sie in einem gewissen Alter ja nicht mit Fremden mitgehen. – All das gehört natürlich zur Sexualpädagogik auch mit dazu. Die jungen Menschen sollen lernen, ein gesundes Körperbewusstsein für sich selber zu entwickeln und sich beispielsweise gegenüber Medien, aber auch gegenüber unerwünschten Annäherungen abzugrenzen.

Und selbstverständlich wird auch über Gefühle geredet werden, denn Liebe ist logischerweise ein Gefühl.

Aber grundsätzlich soll der Erlass Leitlinie für Pädagoginnen und Pädagogen sein, sich im 21. Jahrhundert adäquat an das Thema anzunähern.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Winkler.

 


Bundesrätin Ingrid Winkler (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Minister! Wir haben jetzt schon sehr viel gehört. Erlaub mir bitte trotzdem die Frage: Wie wurde der neue Grundsatzerlass erarbeitet, und wer war eingebunden?

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Bitte, Frau Minister.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Da muss ich jetzt kurz nachschauen.

Im November letzten Jahres hat sich ein Beirat gebildet, der zwischen 26. November und Ende April dreimal getagt hat. Am 1. Juni, also diese Woche, war die letzte Sitzung, um quasi die Anregungen, die von außen gekommen sind, noch einmal zu


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