BundesratStenographisches Protokoll842. Sitzung / Seite 74

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Ich komme zum Bericht über Tagesordnungspunkt 5: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Mai 2015 betreffend Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit.

Auch dieser Antrag liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, weshalb ich auch hier gleich zur Antragstellung komme.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Juni 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schödinger. – Bitte.

 


12.50.16

Bundesrat Gerhard Schödinger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Frau Minister! Jetzt kommen wir nach einer emotionale Debatte auf den polizeilichen Bereich und zu etwas doch sehr Positivem und Erfreulichem, nämlich zum Abschluss von zwei neuen Polizeikooperationsverträgen. Die haben wir mittlerweile mit all unse­ren Nachbarländern, die geben uns bei der polizeilichen Arbeit wertvolle Unterstützung und wirklich auch Möglichkeiten, die wir vorher nicht hatten.

Ich wage noch einen Blick zurück, weil hier ständig die Einsetzung neuer Grenzkon­trollen gefordert wird. Eines müssen wir da schon dazusagen. Würden wir das wirklich machen, könnten wir diese Verträge nehmen, zerreißen und wegschmeißen, weil kein Nachbarland mit uns kooperieren würde, wenn wir sagen, wir wollen alle Informationen und alle Instrumente, die da drinnen festgelegt sind, aber wir vertrauen unserem Nachbar nicht und werden jetzt dementsprechend Grenzkontrollen einführen.

Ich würde mich gerne ein wenig auf den Polizeikooperationsvertrag mit der Slowakei konzentrieren, weil das mein Job ist, weil ich dort auch jahrelang gearbeitet habe und weil ich vom ersten Tag dieser Polizeikooperation mit dabei war. Das hat am 2. Juni 2003 begonnen, und wir haben jetzt bereits den zweiten Polizeikooperationsvertrag.

Es gibt einige Punkte, auf die ich eingehen will und die uns bei der Sicherheitsdebatte und bei der Verbesserung der Sicherheitslage wirklich massiv unterstützt haben. Da möchte ich zuerst in das Jahr 2005 zurückgehen.

Im Jahr 2005 ist es uns gelungen, mit unserem Nachbarn gemischte Streifen aufzu­ziehen, das heißt, es waren in den Streifenwägen ein österreichischer und ein slowa­kischer Polizist drinnen. Wir hatten zu diesem Zeitpunkt acht Streifen rund um die Uhr in der Slowakei eingesetzt, weil wir genau zu diesem Zeitpunkt auch ein Problem mit illegaler Migration gehabt haben. Wir haben das gemeinsam mit unserem Nachbarn gelöst, und wir haben es auf eine Art und Weise gelöst, die meiner Meinung nach wirklich eine tolle Vorgangsweise und auch menschenwürdig war. So, wie wir das mit der Slowakei gemacht haben, haben wir das auch mit vielen anderen Ländern wie Ungarn und Slowenien gemacht.

Das bedeutet, dass diese Polizeikooperationsverträge auch der Praxis angepasst wurden. Das sind keine theoretischen Konstrukte, die zum Beispiel von Juristen aus­gearbeitet werden, sondern hier wurden die Erfordernisse der täglichen Polizeiarbeit in einen Vertrag gegossen, der uns heute die Möglichkeit gibt, unsere Polizeieinsätze und unsere Polizeiarbeit auch dementsprechend effektiv umzusetzen.

 


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