BundesratStenographisches Protokoll842. Sitzung / Seite 88

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suche alles zu tun, was in meinem Wirkungsbereich liegt, geschätzte Frau Kollegin, um auch da eine Gleichstellung zu machen, denn wir leben in einer offenen Gesellschaft. Das möchte ich im öffentlichen Dienst auch zeigen, natürlich auch mit der Absicht einer Vorbildwirkung auf den privaten Dienst.

Aber zu einem ganz anderen Thema: Vom Babymonat – so sieht man, wie flexibel auch der öffentliche Dienst ist – kommen wir zu den echten Militärdienstlaufzeiten. Da haben wir bereits etwas von der Bundesheerreform umgesetzt. Es werden nämlich echte Militärzeitlaufbahnen eingeführt.

Meine geschätzten Damen und Herren, nach dem sechsmonatigen Grundwehrdienst erhalten jene, die die Berufslaufbahn anstreben, keine Verlängerung des Präsenz­dienstes mehr, sondern ein echtes befristetes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis. Das wurde immer wieder von der Gewerkschaft gewünscht, und nun setzen wir das um. Mit dieser Änderung geht auch mit einher, dass künftig auch Auslandseinsätze in das Dienstverhältnis eingerechnet werden.

Meine geschätzten Damen und Herren, wir sind, wie Sie sehen, immer im Fluss. Wir versuchen, auf die neuen Gegebenheiten im öffentlichen Dienst einzugehen, das Dienstrecht immer weiterzuentwickeln. Ich bitte Sie daher auch in diesem Sinne, dieser Dienstrechts-Novelle zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.41


Präsidentin Sonja Zwazl: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? (Bundesrat Herbert: Ja!) – Bitte, Herr Bundesrat Herbert.

 


13.41.33

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Eine kurze Replik auf die Aus­führungen der Frau Staatssekretärin (Ruf bei der SPÖ: Nein!): Wenn man hier die wenigen positiven Aspekte – einige wurden hier schon erwähnt – und die vielen Nach­teile – Stichwort: besoldungsrechtliche Schlechterstellung, pensionsrechtliche Nach­teile alleine durch diese einseitige und ohne in Absprache mit den Bediensteten erfolgte und auch ohne die Möglichkeit eines Widerspruchs im dienstrechtlichen Ver­fahren für den Bediensteten enthaltene Vorlage  – gegeneinander abwägt, dann weiß man, dass dies sehr wohl ein schwerer Eingriff in das Dienstrecht ist. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)

Daher denke ich, dass diese Dienstrechts-Novelle wohl nicht der große Wurf für die nächsten Jahre sein wird. Ich prophezeie Ihnen jetzt schon, dass sie in etlichen Jahren wieder vor dem EuGH scheitern wird, allein schon aufgrund der rechtlich bedenklichen Maßnahme, nämlich diesem Eingriff in die bestehenden Dienstverträge.

Aber diese Dienstrechts-Novelle zielt wahrscheinlich auch nicht darauf ab, der große Wurf zu werden, sondern es geht wohl eher darum, Vertretern jener sozusagen pensionsstarken Jahrgänge, die in den nächsten Jahren in Pension gehen sollen, den finanziellen Vorteil, den sie sich im Laufe ihrer langjährigen Tätigkeit für den öffent­lichen Dienst erwirtschaftet und erarbeitet haben, nicht zukommen zu lassen. Das ist das eigentlich Verwerfliche an dieser Dienstrechts-Novelle! Und das kreide ich euch hier heute einmal mehr an. Und daher spreche ich mich heute auch dagegen aus.

Wenn Sie meinen, dass dieser Umstand, den ich gerade aufgezeigt habe, nicht eine Mogelpackung sei, dann ist es natürlich Ihre persönliche Wertung der verbalen Aussage. (Zwischenbemerkung von Staatssekretärin Steßl.)

Für mich ist es jedenfalls tatsächlich eine Mogelpackung, wenn ich als öffentlich Bediensteter, als Arbeitnehmer der Republik jahrzehntelang meinen Dienst versehen


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