BundesratStenographisches Protokoll842. Sitzung / Seite 89

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habe und mir dann mit einem Federstrich jene Jahre genommen werden, um die ich früher in Pension gehen könnte oder für die ich die positiven finanziellen Auswirkungen mitnehmen könnte. Das ist das Thema, das ist das Problem mit dieser Dienstrechts­reform! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.44


Präsidentin Sonja Zwazl: Die Frau Staatssekretärin möchte darauf noch eine Antwort geben. – Bitte.

 


13.44.17

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Sonja Steßl: Keine Sorge, es wird eine kurze Antwort sein. Herr Bundesrat Herbert, ich wollte Sie nicht dazu heraus­fordern, dass wir jetzt einen Dialog führen; sondern ich denke, in einer Demokratie und gerade hier im Bundesrat schätzen wir eine sehr eingehende Diskussion.

Ich kann mich noch erinnern, Herr Bundesrat, wie wir beide im Verfassungsausschuss tätig waren und sehr sachlich diskutiert haben. Ich habe nur festgestellt, dass ich insbesondere immer an sachlichen Diskussionen interessiert bin und mir keine Dinge, die auch in anderen Ausschüssen dargelegt werden, unterstellen lasse.

In diesem Sinne möchte ich noch eines klarstellen und auch damit schließen: Diese Dienstrechts-Novelle ist eine sozialpartnerschaftlich verhandelte. Sie wurde im Vorstand der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst einstimmig angenommen.

Was ich noch hinzufügen möchte, Herr Bundesrat Herbert: Wie Sie aus Ihrer Erfahrung im Verfassungsausschuss wissen, werden Dienstrechts-Novellen immer wieder im Herbst durchgeführt, weil wir immer wieder mit der Gewerkschaft Verhandlungen führen. Daher kann man, glaube ich, das Argument, im Herbst kommt dann wieder et­was Neues, hier nicht ins Treffen führen. Ich bedanke mich trotzdem für diese anre­gende Diskussion. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Mayer.)

13.45

13.45.10

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Mai 2015 betreffend eine Dienstrechts-Novelle 2015.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Herbert, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Ein­spruch zu erheben.

Es ist hiezu eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen.

Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ – ist gleich Einspruch – oder „Nein“ – ist kein Einspruch. Ich bitte um deutliche Wortmeldung.

 


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