BundesratStenographisches Protokoll843. Sitzung / Seite 118

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ren Initialen in diesem Erlass zu finden sind. – Ja, das stimmt, es trifft harmlose Per­sonen, wie zum Beispiel auch mich, ich habe auch die wunderschönen Initialen „NS“, und auch ich kann meine Initialen nicht am Wunschkennzeichen anbringen. Mich stört es, wie die meisten Österreicherinnen und Österreicher, nicht. Manche mag es viel­leicht stören; richtig stören tut es aber nur genau jene Personen, die wir mit dieser No­velle erwischen wollten, nämlich Personen, die genau mit dieser Absicht ein Wunsch­kennzeichen mit dem nun verbotenen Inhalt beantragt haben. Und das sind genau die Personen, die man auch treffen wollte, darum ein großes Ja von unserer Seite.

TOP 7 werden wir auch unsere Zustimmung geben. Die Erweiterung der Blaulichtver­wendung macht durchaus Sinn und dient der Sicherheit ganz maßgeblich. Erhöht wur­de auch das zulässige Gesamtgewicht zweiachsiger Busse auf maximal 19,5 statt 18 Ton­nen. Da wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt. Auch die Erhöhung der Tonnage bei Be­tonmischern sehen wir durchaus als sinnvoll zur Verminderung der Fahrtenzahl an.

4-Achs-Betonmischer – ein Kollege ist vorher schon darauf eingegangen –, natürlich mit zusätzlicher entsprechender straßenschonender Federungsausrüstung, dürfen in Zu­kunft 36 anstatt bisher 32 Tonnen wiegen, und durch die schnelle Verwendung bezie­hungsweise die kurze Verarbeitungszeit des Betons von nur 105 Minuten ab Werk kön­nen wir hier nicht auf die Bahn ausweichen, was natürlich prinzipiell das Mittel ist, das die Grünen befürworten wollen, und nur diese kurze Verarbeitbarkeit von Beton ist auch unsere Begründung, hier Ja zu sagen und unsere Zustimmung zu geben.

Ich möchte nochmals festhalten, dass wir da sehr, sehr kritisch waren, ob dadurch nicht auch andere Tonnagebeschränkungen für andere Güter wieder angegriffen wer­den. Unsere Befürchtung war auch nicht unbegründet, im Erstentwurf der Novelle wäre das auch noch vorgesehen gewesen. Das wurde jetzt entfernt, darum unsere Zustim­mung.

Die Studie der TU dazu besagt, dass die Straßen durch das zusätzliche Gewicht nicht oder kaum beeinträchtigt werden. Wir können uns das zwar nicht logisch erklären, aber wir werden die Auswirkungen dann ohnehin sehen und lassen uns gerne davon über­zeugen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

15.31


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Novak. – Bitte.

 


15.32.02

Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, wenn ich jetzt als letzter Redner hier stehe, zu sehen, dass bei allen Fraktionen Einvernehmen darüber besteht, was diese Buchstabenkombinationen bei den Autos anbelangt.

Ich möchte aber ganz kurz auf das Thema Erhöhung des zulässigen Höchstgewichts von Betonmischern und Omnibussen eingehen. Wenn jetzt die Erhöhung der Nutzlast um 4 Tonnen gegeben ist, wie das jetzt Vorredner schon erklärt haben, und dadurch Feinstaub eingespart wird, also eine Verringerung von Lärm und Staub gegeben ist, so möchte ich ganz kurz auf das Thema Feinstaub eingehen.

Diese Feinstaubproblematik ist, glaube ich, eine nicht zu unterschätzende Gefahr für unsere Umwelt. – Sie werden sagen, ja, ja, ist klar, das ist der Umweltsprecher und der Bürgermeister einer Nationalparkgemeinde. Aber das Thema liegt mir schon am Her­zen, da die beste Reduzierung von Feinstaub darin besteht, dass er im Grunde genom­men nicht entsteht. So sollte man doch darauf schauen – da wir den Herrn Minister hier haben, der ja auch für die Österreichischen Bundesbahnen zuständig ist –, dass wir in Zukunft versuchen sollten, den Verkehr auf der Straße zu vermeiden und diesen auf die Schiene zu bringen.

 


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