BundesratStenographisches Protokoll843. Sitzung / Seite 123

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Und beim zweiten Punkt hinsichtlich der Verlängerung abgelaufener Führerscheine ist es so, dass jetzt zukünftig obligatorisch Prüfungen durchzuführen und abzulegen sind, und das ist sicherlich auch im Sinne der Verkehrssicherheit.

Erlauben Sie mir noch generell ein paar Anmerkungen. Es fällt schon auf, wenn man die Erläuterungen zu diesem Gesetz anschaut, es strotzt vor Formulierungen:

„Da es diesbezüglich Unklarheiten () gegeben hat, soll dafür eine Regelung nachge­holt werden.“ „Die derzeitige Regelung verlangt () jedenfalls ()“ „Dies steht im Wi­derspruch zu § 104 ()“ „() ist die gegenständliche Äquivalenz () nicht vorgesehen und hat daher zu entfallen.“ „Konsequenterweise muss sie daher auch in dieser Be­stimmung entfallen ()“ „Da dies mit der 14. FSG-Novelle nicht umgesetzt wurde, ist es nunmehr nachzuholen.“ „Überdies wäre diese Sanktion übermäßig hart. Daher ist klarzustellen ()“ „Es besteht derzeit ein gewisses Spannungsverhältnis ()“ „() kann es zu problematischen Fällen kommen ()“ „Diese Bestimmung wird deutlicher gefasst ()“ „Es handelt sich lediglich um die Klarstellung ()“ „Es wird die irrtümliche Einfügung () beseitigt () – Und, und, und, ich könnte das noch weiter fortsetzen.

Das relativiert das ein bisschen, was du gesagt hast, Kollege Stadler. Ich glaube schon, dass es im Sinne der Bürgerfreundlichkeit wichtig wäre, gleich von Haus aus klare legistische Maßnahmen zu setzen und die Gesetze so zu fassen, dass sie von allen verstanden werden, dass sie einfach zu exekutieren sind und die Bürger nicht aufgrund unklarer Regelungen unter Umständen in die Bredouille kommen, denn das verursacht zumindest Ärger, in den meisten Fällen aber auch Kosten.

Das wäre vielleicht möglich, wenn man die Gesetze immer rechtzeitig macht und man nicht wartet, bis ein Vertragsverletzungsverfahren vor der Tür steht. Ich erinnere nur – ist nicht Ihr Ressort  an das Energieeffizienzgesetz, mit dem wir uns sicher auch noch einmal befassen müssen, auch das strotzt nur so vor unklaren Regelungen. Das ha-
ben wir als gereifte Demokratie eigentlich wirklich nicht notwendig, dass wir so viele schlampige Gesetze haben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.51


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte.

 


15.51.05

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrtes Präsidium! Herr Mi­nister! Der Tagesordnungspunkt 8 ist eine recht umfangreiche Sammelnovelle, die nöti­ge Änderungen über eine sehr, sehr breite thematische Palette enthält, auf die meine Vorredner auch schon eingegangen sind. Es fällt unter anderem auch die Anerkennung von Nicht-EU-Führerscheinen hinein, die Qualitätssicherung bei der Mehrphasenaus­bildung, Regelungen für Feuerwehrleute mit einer Anhebung der Promillegrenze von 0,1 auf 0,5, da sie ja im freiwilligen Bereich sind und sonst nie ein Krügel Bier zum Es­sen genießen könnten. Weiters werden EU-Anpassungen vor allem im Fahrschulwe­sen bis hin zu Korrekturen an der Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie und auch die teilweise Reintegration der Bundesanstalt für Verkehr und ihrer Aufgaben ins BMVIT in der Novelle abgebildet.

Das sind alles notwendige, sinnvolle Änderungen. Wir werden hier auch gerne zustim­men. Zustimmen können wir vor allem deswegen, weil ein sehr schwerwiegender Punkt wieder herausgenommen wurde, der im Begutachtungsentwurf noch drinnen war, näm­lich die Anhebung der Promillegrenze für Berufs-Lkw-Fahrer auf 0,5 Promille.

2011 ist die Promillegrenze für Lkw-FahrerInnen auf 0,1 Promille abgesenkt worden, und das ist auch gut so. Manche Berufsgruppen tragen mehr Verantwortung für die Ge-


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