Und beim zweiten Punkt hinsichtlich der Verlängerung abgelaufener Führerscheine ist es so, dass jetzt zukünftig obligatorisch Prüfungen durchzuführen und abzulegen sind, und das ist sicherlich auch im Sinne der Verkehrssicherheit.
Erlauben Sie mir noch generell ein paar Anmerkungen. Es fällt schon auf, wenn man die Erläuterungen zu diesem Gesetz anschaut, es strotzt vor Formulierungen:
„Da es diesbezüglich Unklarheiten () gegeben hat, soll dafür eine Regelung nachgeholt werden.“ „Die derzeitige Regelung verlangt () jedenfalls ()“ „Dies steht im Widerspruch zu § 104 ()“ „() ist die gegenständliche Äquivalenz () nicht vorgesehen und hat daher zu entfallen.“ „Konsequenterweise muss sie daher auch in dieser Bestimmung entfallen ()“ „Da dies mit der 14. FSG-Novelle nicht umgesetzt wurde, ist es nunmehr nachzuholen.“ „Überdies wäre diese Sanktion übermäßig hart. Daher ist klarzustellen ()“ „Es besteht derzeit ein gewisses Spannungsverhältnis ()“ „() kann es zu problematischen Fällen kommen ()“ „Diese Bestimmung wird deutlicher gefasst ()“ „Es handelt sich lediglich um die Klarstellung ()“ „Es wird die irrtümliche Einfügung () beseitigt () – Und, und, und, ich könnte das noch weiter fortsetzen.
Das relativiert das ein bisschen, was du gesagt hast, Kollege Stadler. Ich glaube schon, dass es im Sinne der Bürgerfreundlichkeit wichtig wäre, gleich von Haus aus klare legistische Maßnahmen zu setzen und die Gesetze so zu fassen, dass sie von allen verstanden werden, dass sie einfach zu exekutieren sind und die Bürger nicht aufgrund unklarer Regelungen unter Umständen in die Bredouille kommen, denn das verursacht zumindest Ärger, in den meisten Fällen aber auch Kosten.
Das wäre
vielleicht möglich, wenn man die Gesetze immer rechtzeitig macht und man nicht
wartet, bis ein Vertragsverletzungsverfahren vor der Tür steht. Ich
erinnere nur – ist nicht Ihr Ressort – an das Energieeffizienzgesetz, mit dem wir uns sicher auch noch einmal
befassen müssen, auch das strotzt nur so vor unklaren Regelungen. Das ha-
ben wir als gereifte Demokratie eigentlich wirklich nicht notwendig, dass wir
so viele schlampige Gesetze haben. – Danke. (Beifall bei der
FPÖ.)
15.51
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte.
15.51
Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrtes Präsidium! Herr Minister! Der Tagesordnungspunkt 8 ist eine recht umfangreiche Sammelnovelle, die nötige Änderungen über eine sehr, sehr breite thematische Palette enthält, auf die meine Vorredner auch schon eingegangen sind. Es fällt unter anderem auch die Anerkennung von Nicht-EU-Führerscheinen hinein, die Qualitätssicherung bei der Mehrphasenausbildung, Regelungen für Feuerwehrleute mit einer Anhebung der Promillegrenze von 0,1 auf 0,5, da sie ja im freiwilligen Bereich sind und sonst nie ein Krügel Bier zum Essen genießen könnten. Weiters werden EU-Anpassungen vor allem im Fahrschulwesen bis hin zu Korrekturen an der Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie und auch die teilweise Reintegration der Bundesanstalt für Verkehr und ihrer Aufgaben ins BMVIT in der Novelle abgebildet.
Das sind alles notwendige, sinnvolle Änderungen. Wir werden hier auch gerne zustimmen. Zustimmen können wir vor allem deswegen, weil ein sehr schwerwiegender Punkt wieder herausgenommen wurde, der im Begutachtungsentwurf noch drinnen war, nämlich die Anhebung der Promillegrenze für Berufs-Lkw-Fahrer auf 0,5 Promille.
2011 ist die Promillegrenze für Lkw-FahrerInnen auf 0,1 Promille abgesenkt worden, und das ist auch gut so. Manche Berufsgruppen tragen mehr Verantwortung für die Ge-
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