BundesratStenographisches Protokoll843. Sitzung / Seite 122

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besessen hat, immer wieder dazu angehalten, diesen – wenn es notwendig war – mit einem Gesundheitsattest entsprechend zu verlängern. Ich bin auf den Umstand drauf­gekommen, dass das nicht so bürgerfreundlich und bürgernah ist, wie wir Abgeordnete uns das sicher alle wünschen würden.

Will man nämlich seinen C-Schein verlängern und legt sein Attest einen oder zwei Mo­nate früher vor, dann verkürzt das die Laufzeit des Führerscheins für die nächste Pe­riode. Legt man dieses Gesundheitsattest nach dem Ausstellungsdatum vor, dann ist man die Zeit dazwischen mit einem ungültigen Führerschein unterwegs, und das will si­cher auch niemand.

Also muss man – um den Führerschein ordnungsgemäß zu verlängern und keine Frist zu versäumen – auf den Tag genau dort hinkommen. Ich glaube, das ist nicht bürger­freundlich und auch nicht in unserem Sinn, deshalb unterstütze ich den Entschließungs­antrag, den aufgrund meiner Intention die Abgeordneten des Nationalrates bei der letz­ten Sitzung eingebracht haben.

Am 18. Juni 2015 bei der Sitzung des Nationalrates haben die Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Carmen Schimanek und Gerhard Deimek folgenden Ent­schließungsantrag eingebracht:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, gemeinsam mit den in der Vollziehung tätigen Gebietskörperschaften und Experten zu prüfen, ob eine gesetzliche Analogie zur § 57a-Pickerl Überprüfung bei der Verlängerung befriste­ter Führerscheine in Sachen Toleranzraum geschaffen werden kann, damit sich jede Ver­längerung nach dem Datum der 1. Befristung richtet, und allenfalls eine diesbezügliche Regierungsvorlage dem Nationalrat“ – und damit auch dem Bundesrat – „zuzuleiten.“

Ich bitte Sie, Herr Bundesminister, das zu unterstützen, denn das ist bürgernah und bür­gerfreundlich und macht keine taggenaue Beantragung notwendig. – Herzlichen Dank. Wir werden diesem Antrag zum Führerscheingesetz zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.46


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Krusche zu Wort. – Bitte.

 


15.46.39

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher zu Hause an den Fernsehge­räten! Auch wir werden diese Vorlage unterstützen. Die Mehrparteieninitiative werden wir zu einem späteren Zeitpunkt hier auch noch diskutieren und wahrscheinlich eben­falls positiv beurteilen.

Eine Reihe von Nachbesserungen, Klarstellungen und redaktionellen Änderungen hat diese Vorlage zum Inhalt. Zwei davon sind eigentlich die Wesentlichen, das ist einer­seits die Anbindung des Führerscheinregisters an das Europäische Netzwerk und an­dererseits die Schaffung klarer Regelungen beim Umtausch von abgelaufenen EWR-Führerscheinen.

Zum ersten Punkt – die Anbindung an das Europäische Netzwerk – wird angeführt, dass dadurch die bisher notwendigen umständlichen E-Mail-Anfragen nicht mehr erfor­derlich sein werden, sondern direkt in den ausländischen Registern Zugriff genommen werden kann. Was wieder ein bisschen bezeichnend ist: dass man erst eine sinnvolle Verwaltungsvereinfachung macht, wenn der Druck der EU offensichtlich durch ein dro­hendes Vertragsverletzungsverfahren im Raum steht. Ich frage mich: Wieso kann man Verwaltungsvereinfachungen nicht auch so machen?

 


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