besessen hat, immer wieder dazu angehalten, diesen – wenn es notwendig war – mit einem Gesundheitsattest entsprechend zu verlängern. Ich bin auf den Umstand draufgekommen, dass das nicht so bürgerfreundlich und bürgernah ist, wie wir Abgeordnete uns das sicher alle wünschen würden.
Will man nämlich seinen C-Schein verlängern und legt sein Attest einen oder zwei Monate früher vor, dann verkürzt das die Laufzeit des Führerscheins für die nächste Periode. Legt man dieses Gesundheitsattest nach dem Ausstellungsdatum vor, dann ist man die Zeit dazwischen mit einem ungültigen Führerschein unterwegs, und das will sicher auch niemand.
Also muss man – um den Führerschein ordnungsgemäß zu verlängern und keine Frist zu versäumen – auf den Tag genau dort hinkommen. Ich glaube, das ist nicht bürgerfreundlich und auch nicht in unserem Sinn, deshalb unterstütze ich den Entschließungsantrag, den aufgrund meiner Intention die Abgeordneten des Nationalrates bei der letzten Sitzung eingebracht haben.
Am 18. Juni 2015 bei der Sitzung des Nationalrates haben die Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Carmen Schimanek und Gerhard Deimek folgenden Entschließungsantrag eingebracht:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, gemeinsam mit den in der Vollziehung tätigen Gebietskörperschaften und Experten zu prüfen, ob eine gesetzliche Analogie zur § 57a-Pickerl Überprüfung bei der Verlängerung befristeter Führerscheine in Sachen Toleranzraum geschaffen werden kann, damit sich jede Verlängerung nach dem Datum der 1. Befristung richtet, und allenfalls eine diesbezügliche Regierungsvorlage dem Nationalrat“ – und damit auch dem Bundesrat – „zuzuleiten.“
Ich bitte Sie, Herr Bundesminister, das zu unterstützen, denn das ist bürgernah und bürgerfreundlich und macht keine taggenaue Beantragung notwendig. – Herzlichen Dank. Wir werden diesem Antrag zum Führerscheingesetz zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
15.46
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Krusche zu Wort. – Bitte.
15.46
Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher zu Hause an den Fernsehgeräten! Auch wir werden diese Vorlage unterstützen. Die Mehrparteieninitiative werden wir zu einem späteren Zeitpunkt hier auch noch diskutieren und wahrscheinlich ebenfalls positiv beurteilen.
Eine Reihe von Nachbesserungen, Klarstellungen und redaktionellen Änderungen hat diese Vorlage zum Inhalt. Zwei davon sind eigentlich die Wesentlichen, das ist einerseits die Anbindung des Führerscheinregisters an das Europäische Netzwerk und andererseits die Schaffung klarer Regelungen beim Umtausch von abgelaufenen EWR-Führerscheinen.
Zum ersten Punkt – die Anbindung an das Europäische Netzwerk – wird angeführt, dass dadurch die bisher notwendigen umständlichen E-Mail-Anfragen nicht mehr erforderlich sein werden, sondern direkt in den ausländischen Registern Zugriff genommen werden kann. Was wieder ein bisschen bezeichnend ist: dass man erst eine sinnvolle Verwaltungsvereinfachung macht, wenn der Druck der EU offensichtlich durch ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren im Raum steht. Ich frage mich: Wieso kann man Verwaltungsvereinfachungen nicht auch so machen?
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