BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 47

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Keine Frage, Anlegerschutz und ausreichende Investoreninformation durch Prospekt­erstellungspflicht sind sehr wichtig.

Das Erstellen von Kapitalmarktprospekten ist jedoch nicht billig, das kostet zwischen 30 000 € und 100 000 € sowie zeitintensive Vorbereitung.

Die vorliegenden neuen, wesentlich höheren Prospektpflichtschwellen – also einfache Informationspflicht bei Finanzierungsprojekten bis 1,5 Millionen €, ein kleineres, verein­fachtes Prospekt bei Finanzierungsprojekten zwischen 1,5 Millionen und 5 Millionen € und ein umfangreicher Kapitalmarktprospekt bei Finanzierungsprojekten über 5 Millio­nen € – sind daher eine sehr gute Lösung.

Ich stimme dem vorliegenden Alternativfinanzierungsgesetz und den Änderungen des Kapitalmarktgesetzes zu. Ich gratuliere, ein gutes Gesetz. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

10.41


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster ist Herr Staatssekretär Dr. Mahrer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


10.41.29

Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Vielen Dank für die breite Unterstützung zu diesem Gesetz! Ich möchte es ganz kurz machen, es ist ja im Ausschuss diskutiert und die wichtigsten Punkte sind angesprochen worden.

Ich möchte mich zuallererst bei allen Fraktionen und wirklich fraktionsübergreifend bedanken, dass die letzten Monate ein sehr konstruktiver Arbeitsrahmen vorgeherrscht hat. Es ist angesprochen worden – man hat das über die vielen Debatten, manches ist ja auch medial ausgetragen worden, im Vorfeld mitbekommen –, dass es ein schwie­riges Abwiegen war zwischen sehr berechtigten Interessen des Anlegerschutzes auf der einen Seite, das ist einfach so, weil es ein direktes Investment in unternehmerische Tätigkeit ist, die, wie gerade angesprochen, mit hohem Risiko verbunden ist, und auf der anderen Seite natürlich dem berechtigten Interesse, in Zeiten wie diesen – mit den schwierigen Eigenkapitalvorschriften für die Banken, die wieder dazu führen, dass es deutlich schwieriger für die Finanzinstitutionen ist, Geld für risikoreiches unternehme­risches Investment herzugeben – Geld aufzustellen.

Diese beiden Positionen in eine vernünftige Balance zu bringen war nicht leicht, ich möchte mich deshalb noch einmal ganz herzlich bei unserem „Spiegelministerium“ mit Rudi Hundstorfer und seinem Team, auch dem Konsumentenschutz dort, bedanken, weil eine gute Lösung herausgekommen ist.

Ich meine, das sollte auch der Geist sein für die gemeinsame Zusammenarbeit zwischen der Regierung und allen im Nationalrat, im Bundesrat vertretene Fraktionen für die nächsten Monate, denn ich glaube, es geht nicht darum, Nein zu guten Ideen zu sagen, sondern oft vielleicht zu sagen: Ja, aber, und um das „aber“ zu ringen und zu fragen: Was ist der Kompromiss? Der Kompromiss zeichnet das Hohe Haus, den Nationalrat und den Bundesrat aus – und in den nächsten Monaten hoffentlich auch uns in der Regierung –, nämlich ein Kompromiss, der dazu führt, dass wir verbesserte Rahmenbedingungen in einer schwierigen Wirtschaftslage haben, um bestehende Jobs zu sichern und neue zu schaffen.

Das muss das Um und Auf, der Fokus unserer Arbeit der nächsten Monate und ein, zwei Jahre sein, denn die internationale Konkurrenz wird stärker. Auch wenn das viele


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite