BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 68

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dadurch das Geld nicht nach draußen transferiert werden kann, sondern in Österreich bleibt.

Wichtig bei der Mindestsicherung ist, dass wir das System reformieren. Da möchte ich Ihnen noch einmal unser niederösterreichisches Modell ans Herz legen. Ich habe es schon einmal vorgestellt in diesem Kreis, ich brauche das heute nicht mehr zu tun. (Bundesminister Hundstorfer: Bitte nicht!) Sie kennen es bereits. Ich möchte Ihnen nur sagen, dass da vieles drinnen steckt, das vernünftigerweise umgesetzt werden sollte. Vielleicht nehmen Sie es nochmals zur Hand.

In diesem Sinne werden wir dem Gesetz heute natürlich gerne zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.55


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


11.55.28

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir werden dieser Gesetzesvorlage unsere Zustimmung erteilen. Vieles wurde bereits gesagt. Der Sozialbetrug gehört natürlich eingedämmt. Die Paragraphen 3 bis 7, in denen die Bestimmungen über die Behördenkooperationen enthalten sind, sind absolut be­grüßenswert. Alle mit der Sachlage befassten Behörden und Einrichtungen – Finanz­behörden, Gebietskrankenkassen, BUAK, IEF, Polizei, Bezirkshauptmann­schaf­ten, Gewerbebehörden, Arbeitsinspektorat und AMS – haben zu kooperieren und einen regelmäßigen Austausch durchzuführen. Dafür gibt es Ansprechpersonen je Land und Einrichtung. Der Datenaustausch erfolgt über eine Sozialbetrugsdatenbank, die vom BMF geführt wird. Außerdem ist ein Beirat zu schaffen, in dem alles diskutiert und von dem das Ministerium beraten werden soll.

Diese Kooperation würde ich mir, ehrlich gesagt, auch im Bereich des Fremdenrechts wünschen. Das würde ich für besonders wichtig halten, damit man auch in dem Bereich einmal die Spreu vom Weizen trennen kann. Würde es da eine gute Abstim­mung der Behörden untereinander geben, würden wir bestimmte Entwicklungen steuern können. Daher ist das absolut begrüßenswert.

Was die Sozialbetrugsbekämpfung betrifft, so braucht man da teilweise nicht einmal genau hinzuschauen. Vieles passiert ja ganz offensichtlich, und wenn man nur mit ein bisschen offenen Augen durch die Gegend läuft, merkt man das gleich. Ich möchte dafür nur ein Beispiel anführen: Schlagen Sie irgendeine Tageszeitung auf und schauen Sie, was dort inseriert wird. Zum Beispiel Wohnungsübersiedlungsfirmen: ein Bus für eine Stunde, zwei Mann, für 30 € oder 20 € in der Stunde. Das kann nicht funktionieren! Wenn derjenige alle seine Abgaben entrichtet, die er zu entrichten hätte, kann er diese Dienstleistung um diesen Preis nicht anbieten.

Es gibt also auch bestimmte Angebote, bei denen man nicht investigativ zu arbeiten braucht, da braucht man nur einmal eine Tageszeitung aufzuschlagen und hat die Herrschaften sozusagen gleich an der Angel. – Das ist der eine Punkt.

Zum anderen Punkt, den Kollege Krusche schon angesprochen hat, mit den V-Män­nern beim Arzt und so weiter: Ich würde das nicht so drastisch formulieren. Es wird eine Dienstleistung angeboten, und das hat der VfGH auch ausjudiziert, dass es okay ist, dass man überprüft, ob das, was der Gebietskrankenkasse und anderen Sozial­versicherungsträgern verrechnet wird, auch tatsächlich erbracht wird. Ihr seid doch sonst immer die, die Kontrolle fordern und sagen, dass nur das, was wirklich geleistet wird, verrechnet werden soll. (Bundesrat Krusche: Das geht aber mit einem Foto!)

 


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