BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 67

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vielen anderen Orten unserer Republik auch, ausweisen müssen, bis wir mittelfristig auch moderne technische Möglichkeiten nutzen können.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung einer Risiko- und Auffälligkeitsanalyse im Dienstgeberbereich wird sicherlich positive Wirkungen zeitigen. Das zeigt uns das erfolgreiche Beispiel der oberösterreichischen Krankenkasse.

Die Information von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, wenn Unterentlohnung stattgefunden hat, ermöglicht es der betroffenen Person, rechtzeitig berechtigte An­sprüche geltend zu machen, und ist daher eine weitere wichtige und sicher wirksame Maßnahme im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping.

Daher wird meine Fraktion diesem Antrag zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

11.51


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Ebner. – Bitte.

 


11.51.53

Bundesrat Ing. Bernhard Ebner, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich gehe davon aus, dass eines für alle, die hier herinnen sitzen, klar ist: Steuerbetrug und Sozialbetrug sind keine Kavaliersdelikte. Dieses Gesetz umfasst Reformen, um genau da anzusetzen, um diesen Missbrauch, diesen Betrug einzudämmen. Es braucht schärfere Maßnahmen, damit wir die Wertschöpfung, die uns da verloren geht, auch lukrieren können. Vor allem geht es auf der einen Seite gegen Scheinfirmen und auf der anderen Seite gegen den e-card-Missbrauch.

Scheinfirmen richten jährlich einen Schaden in Millionenhöhe an: durch ausbleibende Sozialversicherungsbeiträge, durch nicht bezahlte Löhne und dergleichen mehr. Da ist ganz klar, dass man denen das Handwerk legen muss.

Auf der anderen Seite geht es auch um e-card-Missbrauch. Es gibt vielleicht doch einige, die meinen, es würde gar keinen Missbrauch geben. Fakt ist, dass es zurzeit relativ einfach ist, die e-card zu missbrauchen. Daher braucht man in diesem Bereich schärfere Kontrollen, das ist ganz klar, und daher brauchen wir auch mehr Mög­lichkeiten zu kontrollieren. Was wir leider noch nicht geschafft haben, wo ich aber natürlich dranbleiben möchte, ist das Thema Foto auf der e-card.

Wir schaffen es heute, ein Foto auf dem Pass, wir schaffen es, ein Foto auf dem Personalausweis, wir schaffen es, ein Foto auf einem Führerschein, wir schaffen es, ein Foto auf irgendeinem Gutscheinheft, mit dem man irgendwelche Begünstigungen bekommt, wir schaffen es, ein Foto in einem Betrieb, wir schaffen es, ein Foto auf unserer Bundesratskarte zu haben. Überall da schaffen wir es, ein Foto anzubringen; wo wir es nicht schaffen, ist auf der e-card. Die e-card ist aber ein Dokument, ein Ausweis, mit dem man eine Leistung bekommt. Deshalb möchte ich schon darauf hinweisen, wie wichtig es wäre, ein Foto auf die e-card zu bringen. (Bundesrat Dörfler: Dann brauchen wir auch kein Mystery Shopping!)

Wichtig ist, den Missbrauch einzudämmen, und zwar nicht nur bei der e-card. Ich möchte da noch einen Schritt weiter gehen, und der Herr Bundesminister hat diesbe­züglich sogar einen Vorstoß gemacht, was den Missbrauch der Mindestsicherung betrifft. Es ist vorhin vom Herrn Bundesminister schon erwähnt worden, dass das natürlich Länderkompetenz ist. Es ist schon richtig, dass man ein Gutscheinsystem einführen kann. Sie haben das im Zusammenhang mit den Asylanten erwähnt, dass man darüber nachdenken sollte, in dem Bereich eventuell Gutscheine einzuführen, nachdem Herr Bundesminister Kurz das gefordert hat. Das wäre ja auch gescheit, weil


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