BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 75

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Abkommen mit Amazon, damit die Gewinne sehr wohl in den Ländern des Verkaufs versteuert werden. Österreich hat sozusagen einen Mehrfachschaden.

Ich kenne im Oberen Gurktal, in Patergassen, einen sehr tüchtigen Landmaschinen- und Gartenausrüstungsunternehmer. Dieser erzählte mir, dass heuer im Frühjahr ein Bürger seines Dorfes dreimal um eine Beratung gekommen ist. Sie wissen, es gibt diese Husqvarna-Rasenmäher, die selbst mähen – elektronische Schafe sozusagen.

Er hat sich dreimal beraten lassen, gekauft hat er es dann übers Internet in Deutsch­land, dann hat er es natürlich nicht installieren können, ist wieder zum Landmaschinen­händler gegangen und hat gesagt: Kannst du mir das machen? Aber zahlen tue ich nichts dafür!

Das heißt, dieses Unternehmen musste dreimal beraten, dann weiß man, welches Produkt man braucht, aber man kauft es nicht in Österreich. Das ist eine Entwicklung, bei der ich schon sagen muss: Die trifft die Arbeitsplätze im Handel, denn von Bera­tung kann er nicht leben, er ist kein Beratungsinstitut, er ist ein Landmaschinen- und Maschinenhändler! Das heißt, der Kunde nimmt dreimal die Beratungsleistung in Anspruch, der Kauf wird woanders getätigt, und er soll danach noch die Serviceleis­tung und Installation bieten.

Das heißt, wir verlieren Handelsarbeitsplätze, die Wirtschaft steht wieder mehr unter Preisdruck – ich will von anderen Branchen gar nicht reden –, und das Schlimme ist, dass auch die Gewinne aus Österreich abgeschöpft werden. Ich möchte von McDonald’s, McCafé und den anderen Konzerne, wie sie alle auch heißen, gar nicht reden.

Wir haben die dringende Aufgabe, neben dem Konsumentenschutz auch das öster­reichi­sche Budget insofern zu schützen, als wir regeln, dass Geschäfte, die in Österreich gemacht werden, auch in Österreich zu versteuern sind. Das wäre aus mei­ner Sicht zum Konsumentenschutz dazu sozusagen auch eine Sanierungs­notwen­dig­keit, sodass die Geschäfte, die international, global operierende Unternehmen in Österreich machen, auch in Österreich versteuert werden. (Beifall bei FPÖ und Grünen.)

12.20


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Dönmez. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.20.56

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, den Zugang der KonsumentInnen zum Recht zu verbessern. Die EU-Richtlinie 2013/11/EU, ADR-Richtlinie vom 21. Mai 2013, sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die rechtlichen Rahmenbedingungen für flächendeckend operierende alternative Streitbeilegungsstellen für Verbrauchergeschäfte schaffen. Die Richtlinie muss bis zum 9. Juli 2015 umgesetzt werden, ab Anfang 2016 sollen sie flächen­deckend starten.

Zeitgleich mit der Richtlinie wurde die EU-Verordnung 524/2013, ODR-Verordnung, kundgemacht. Diese verpflichtet die Europäische Kommission zur Einrichtung einer europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung. Insbesondere im grenzüberschrei­tenden E-Commerce soll über die Plattform eine elektronisch basierte Streitbeilegung ermöglicht werden. Beide Initiativen sollen für KonsumentInnen institutionalisierte Möglichkeiten schaffen, eine außergerichtliche Streitbeilegung zu ermöglichen.

Bereits bestehende Schlichtungsstellen sollen zukünftig als Stellen zur alternativen Streitbeilegung gelten. Herr Kollege Hammerl hat von den acht Stellen gesprochen,


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