Digitalisierung im Handel ein Generalthema. Wir versuchen sehr oft, das weiter zu diskutieren beziehungsweise auch Lösungen zu entwickeln; das können wir nur gemeinsam. Ein Nationalstaat hat da überhaupt keine Chance; er ist absolut chancenlos. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
12.26
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Mir liegen dazu keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Endbesteuerungsgesetz geändert wird (683 d.B. und 748 d.B. sowie 9412/BR d.B.)
8. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz – KontRegG), das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen und von Kapitalzuflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG) erlassen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert werden (685 d.B. und 749 d.B. sowie 9401/BR d.B. und 9413/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Winkler. – Bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Ingrid Winkler: Hohes Präsidium! Herr Minister! Werte Kollegen! Ich darf zwei Berichte des Finanzausschusses vorbringen – zum einen über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Endbesteuerungsgesetz geändert wird, und zum anderen über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesensgesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau – Kontenregister- und Konteneinschaugesetz –, das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen und von Kapitalzuflüssen und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten erlassen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert werden.
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