BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 78

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Beide Berichte wurden im Finanzausschuss beraten, und mit Stimmenmehrheit ergeht jeweils der Antrag, gegen den Beschluss keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Zur Debatte über die Tagesordnungspunkte darf ich sehr herzlich Herrn Bundes­minister für Finanzen Schelling bei uns hier im Bundesrat begrüßen. Er ist frisch aus Vorarlberg angekommen; wir schätzen das sehr. (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.29.05

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Gesetzesvorlagen, die wir jetzt unter einem Tagesordnungspunkt debattieren, sind quasi die Vorbereitung für den darau­ffolgenden Tagesordnungspunkt zur sogenannten Steuerreform. Es ist dies quasi die Planierraupe, die den Weg für Steuererhöhungen ebnen soll.

Beim ersten Gesetz geht es um die verfassungsmäßige Abdeckung der Zweiteilung und Erhöhung der Kapitalertragsteuer, die von 25 Prozent auf 27,5 Prozent erhöht wird, ausgenommen jene auf Sparguthaben.

Von der linken Seite der Koalition wird ins Treffen geführt, dass das ohnehin nur die Reichen betrifft; das ist aber mitnichten so der Fall. Es trifft wieder einmal, wie fast immer, den Mittelstand, und zwar passiert das über Abfertigungsgelder, Mitarbeiter­beteiligungen, Pensionsfonds und fondsgebundene Versicherungen – dabei werden alle geschröpft. Das Ganze soll ungefähr 150 Millionen € im Jahr betreffen.

Das, was besonders hinterhältig dabei ist, ist das, was die Oesterreichische National­bank festgestellt hat, nämlich dass letztes Jahr das Geldvermögen der privaten Haushalte um 1,7 Prozent gestiegen ist, aber Sparbücher im Wert von 6 Milliarden € aufgelöst wurden. Das heißt, der Bürger investiert verstärkt in Aktien, Anleihen und Investmentfonds. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Seit dem Zinstief sind auch die Erlöse aus der Kapitalertragsteuer auf Sparbücher rückläufig, aber die bei Wert­papieren steigend. Das ist also der listige Schritt, mit dem man quasi eine Vermögen­steuer für den Mittelstand durch die Hintertür einführt. Nebenbei schwächt man damit noch den Kapitalmarkt, die Wiener Börse und den Wirtschaftsstandort Österreich insge­samt – was besonders „geschickt“ ist, in Anbetracht der aktuellen Wirtschafts­situation.

Das zweite Gesetz dient der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und soll 1,9 Milliar­den € einbringen, was allerdings von eigentlich allen Experten einhellig bezweifelt wird. Es hat eigentlich nichts anderes als die Abschaffung des Bankgeheim­nisses zum Inhalt – jenes Bankgeheimnisses, von dem Generationen von roten und schwarzen Politikern in den letzten Jahren und Jahrzehnten beteuert haben, dass es sakrosankt ist, dass es für Österreich heilig ist. Jetzt wird es endgültig zu Grabe getragen. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)

Schritt eins des Ganzen ist also das Kontenregister. Das betrifft aber natürlich nur die inländischen Kunden. Bei ausländischen Kunden wird es schwer möglich sein, einen Zugriff zu bekommen. Im Ausschuss wurde gesagt, dies sei ein ehrgeiziges Ziel. Man trifft damit also wieder die Kleinen, in dem Fall die kleinen Unternehmungen, denn die großen Betrüger schaffen es locker, dass sie sich mit ihrem Geld ins Ausland, in irgendwelche Oasen, die es halt noch immer gibt, absetzen. (Bundesrat Stadler: Mit dem Koffer, oder?!) Es ist schon klar, dass man das Geld jetzt nicht rückwirkend ab-


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