Wir haben also sehr viele Kompetenzen nach Brüssel abgegeben, und unser Parlament hat in Wirklichkeit nicht mehr sehr viele Möglichkeiten, tatsächlich eigenständig zu beschließen. (Bundesrat Schreuder: Doch! Heute, jetzt, hier!) – Sehr gut, das werden wir auch machen.
Der SPÖ muss man ein paar Vorhaltungen machen. „Das Bankgeheimnis für Inländer wird nicht angetastet!“, hat der Herr Darabos gesagt: „Die Österreicher können sich auch in dieser Frage zu 100 Prozent auf Bundeskanzler Werner Faymann verlassen“. „Für Faymann bedeutet der Beschluss der EU-Finanzminister, dass das österreichische Bankgeheimnis für Inländer erhalten bleibe.“ – Das war alles 2013!
Kollege Cap hat gegenüber der APA gemeint:
„Die SPÖ bekennt sich klar zum effektiven Kampf gegen internationalen Steuerbetrug und gegen Schwarzgeldkonten“. Sie „wolle, dass die Transparenz und der Datenaustausch für Nicht-Österreicher, die Konten in Österreich haben, verbessert werden.“ Das Bankgeheimnis für Österreicher sei davon nicht betroffen. „Wer diesen Zusammenhang trotzdem herstellt, setzt sich dem Verdacht aus, dass er kleine inländische Sparer, wie die viel zitierte Oma, in Geiselhaft nimmt, um internationale Steuerhinterzieher zu schützen“, sagte Cap.
Der ÖVP sei ins Stammbuch geschrieben, dass die Kollegin Fekter auch vehement das österreichische Bankgeheimnis verteidigte: „Sie wolle keinen ‚Schnüffelstaat‘, in dem Finanzbehörden erfahren könnten, was ein Kontoinhaber mit seinem Geld mache und wo beispielsweise was im Internet bestelle“.
Manche vergessen halt recht schnell, für wen sie eigentlich in Österreich Politik machen sollten, das sind nämlich die Menschen hier im Lande. Gerade die werden aber durch die vorgelegten Regelungen über die Konteneinschau und das Kontenregister unter Generalverdacht gestellt und als potenzielle Steuerhinterzieher hingestellt, und das, obwohl man weiß, dass gerade in Österreich die Steuerehrlichkeit die höchste in Europa ist. Das ist wahrscheinlich ein bisschen anders als in Griechenland, aber – so nebenbei bemerkt – Griechenland hat auch die Registrierkassenpflicht.
Interessant wird es, wenn man im Vorblatt liest: „Wie bisher bleibt es im Abgabeverfahren schwierig, Schwarzgeldumsätze oder andere Finanzdelikte zu entdecken und zu beweisen.“ – Da fragt man sich dann schon, was das Ganze soll. Wozu soll es gut sein, die Daten selbst über jedes Sparbuch und jeden kleinen Bausparvertrag zu erfassen? Bausparverträge sind jetzt nicht gerade ein Produkt, das bei Steuerhinterziehern und Geldwäschern Anklang findet. Wer will wissen – und aus welchem Grund –, was die Österreicher auf ihren Konten haben? Wenn der Nutzen für die Aufklärung von Finanzdelikten gleich null ist, warum will man dann wissen, was der Franzi-Onkel oder die alte Oma auf der hohen Kante haben? Die Schaffung des gläsernen Bankkunden kann wohl nur einen Zweck haben, nämlich herauszufinden, wie man am besten an das Ersparte kommt.
Die Vorgehensweise hat Kollege Krusche schon kurz angesprochen. Das läuft in Wirklichkeit so: Über einen anonymen Hinweis oder über eine anonyme Anzeige bei der Finanzpolizei wird ein vermuteter Sachverhalt von einem Nachbarn weitergegeben, der meint, sein Nachbar sei ein Bösewicht. Vielleicht haben sie vorher einmal einen Streit wegen einer Grundstücksgrenze gehabt. Die Finanzpolizei ist dann verpflichtet, dem nachzugehen, und wird vielleicht auf die Baustelle fahren, wird sich das Ganze vor Ort anschauen, wird dann feststellen, dass vielleicht der übernächste Nachbar dort geholfen hat, was eigentlich illegal wäre, und dann schaut man natürlich weiter und gräbt weiter und wird dann beim Bundesfinanzgericht die Öffnung des Kontos beantragen. (Bundesrat Mayer: Das ist eine sehr philosophische Frage!) – Nein, das ist keine philosophische Frage, sondern der Ablauf bei der Finanzpolizei ist so, die gehen
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