ihrer Pflicht nach, und das Bundesfinanzgericht wird dem logischerweise nachgeben. Denn einem begründeten Verdacht, der von der Finanzpolizei geäußert wird, ist auch nachzugehen. Da haben die Beamten gar keine andere Möglichkeit.
Aus unserer Sicht ist das eine Aushöhlung der Grundrechte. Die richterliche Kontrolle ist zwar eine Verbesserung gegenüber dem Erstentwurf, aber in Wirklichkeit streut man den Menschen damit nur Sand in die Augen und versucht ihnen vorzugaukeln, dass ihre Bankdaten ohnehin sicher vor unlauteren Zugriffen sind. Der Staat hat jedenfalls die Daten, und es wird nicht lange dauern, bis man die richterliche Kontrolle unterlaufen wird, weil es ja dann vielleicht wieder einer neuen Sache dienlich ist.
Deutschland hat es vorgemacht. Wenn dort jemand die Arbeit unverschuldet verliert, kann von jeder Behörde auf dessen Konto zugegriffen werden, und wenn derjenige Pech hat, bekommt er erst dann Sozialleistungen, wenn sein hart Erspartes aufgebraucht ist. – Das wollen wir in Österreich nicht.
Man sollte endlich die Privatstiftungen und die Großkonzerne in die Pflicht nehmen, anstatt den Schnüffelstaat immer weiter auszubauen, anstatt den Weg der totalen Kontrolle zu gehen und den gläsernen Menschen zu schaffen. Anstatt den Bürgern ihre Privatsphäre zu nehmen und nach ihrem Ersparten zu greifen, sollten Sie lieber das Einsparungspotenzial in der Verwaltung heben, Doppelförderungen vermeiden, bei denen für ein und dasselbe kassiert wird, oder setzen Sie dem Sozial- und Asylmissbrauch, durch den Millionen versickern, ein Ende. Die Österreicher unter Generalverdacht zu stellen, lehnen wir ab. (Beifall bei der FPÖ.)
13.01
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.
13.01
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Freunde und Freundinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin ein bisschen verwirrt, weil diese Debatte jetzt ein bisschen aus dem Ruder gelaufen ist.
Herr Kollege Zelina, die Steuerreform ist der nächste Tagesordnungspunkt, jetzt reden wir von den Bankkontenöffnungen oder vom „Ende des Bankgeheimnisses“, wie es die FPÖ nennt. Da ist, glaube ich, ein bisschen ein Kuddelmuddel entstanden. (Bundesrätin Mühlwerth: Danke, Herr ...!) – Wie auch immer. (Bundesrat Krusche: Das ist das schlechte Gewissen!) – Nein! Ich habe überhaupt kein schlechtes Gewissen, Herr Kollege, dass die Grünen hier zustimmen.
Zum einen – das ist vielleicht der Unterschied zwischen Fundamentalopposition und Opposition –: Im Unterschied zum Bundesrat braucht man im Nationalrat mitunter die Stimmen der Freiheitlichen oder der Grünen, um eine Zweidrittelmehrheit zustande zu bringen. Jetzt kann man zwei Sachen machen (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth):Grundsätzlich verweigern und sagen, die sollen sich den Sch... selber machen – oder man ist verhandlungsbereit und versucht, da etwas Gutes herauszubringen. Und genau das haben die Grünen gemacht. (Bundesrätin Mühlwerth: Ja, ja!) – Denn jetzt – und das muss man schon ein für alle Mal betonen – können Bankkonten nur dann eingesehen werden, wenn ein Richter das genehmigt. Das ist Rechtsstaatlichkeit, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Freiheitlichen Partei. Und alles andere wäre es nicht.
Zum anderen: Das, was Herr Minister Hundstorfer vor zwei Tagesordnungspunkten euch gegenüber gesagt hat, stimmt für diesen Tagesordnungspunkt ebenfalls. Ihr behauptet, eine Partei des „kleinen Mannes“ zu sein, und jetzt beschützt ihr nicht das sogenannte Sparbuch der Oma, sondern ihr beschützt im großen Ausmaß Steuer-
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