BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 93

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Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Fetik. Ich bitte um den Bericht.

 


13.25.53

Berichterstatterin Ilse Fetik: Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkom­mensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuer­gesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerb­steuer­gesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher zu der Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss in seiner Sitzung am 21. Juli in Verhandlung genommen und stellt nach mehrheitlicher Beschlussfassung den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


13.27.55

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie, sehr geehrter Herr Finanzminister, es mit der Semantik so genau nehmen, darf ich auch einen semantischen Ansatz wählen. Das Steuerreformpaket ist kein Steuerreform­paket, denn für eine Steuerreform müsste man die Steuern reformieren. Das Steuer­system ist aufgrund dieses Abgabenänderungsgesetzes, so würde ich es definieren, noch komplexer, fast nicht mehr administrierbar für Steuerberater, für Wirtschaftsprüfer und wesentlich komplexer geworden.

Es ist vielleicht eine Steuersatzerhöhung oder Tarifreform, wie Sie es selber genannt haben. Ich würde es einfach Abgabenänderungsgesetz nennen – innerhalb der letzten sechs, sieben Jahre das zehnte insgesamt, wodurch die Belastungen vor allem für die Unternehmer und Unternehmerinnen ins Unermessliche gestiegen sind.

Wenn ich mit der Semantik weiter fortfahren darf (Bundesrat Schennach: Ins Uner­mess­liche!) – ins Unermessliche gestiegen sind, richtig –: Sie sprechen von Redlich­keit. Ich glaube, keiner spricht Ihnen die Redlichkeit ab, das ist ja für mich Voraus­setzung eines Finanzministers, des ganzen Finanzministeriums, dass er für Redlichkeit steht, weil sonst funktioniert der ganze Staatsapparat nicht, das ist also ein zwingendes Maß.

Was ich Ihnen aber persönlich abspreche, sehr geehrter Herr Finanzminister – und da muss ich mich auch selbst korrigieren, denn ich hatte ursprünglich eine andere Ein­schätzung –, ist, dass Sie für die Tüchtigen und für die Leistungsorientierten in diesem Lande da sind, das sind nämlich sicherlich auch die Unternehmer mit ihren tüchtigen Mitarbeitern. – Das spreche ich Ihnen aufgrund dieses Steuerpaketes definitiv ab. (Bundesrat Mayer: Die Arbeitnehmer sind auch die Tüchtigen! Es ist ja eine Lohn­steuerreform!)

 


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