BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 117

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Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher ebenfalls gleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung am 21. Juli 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einwand zu erheben.

Mein dritter Bericht des Finanzausschusses betrifft den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfonds­ge­setz 2011 und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher zur Antrag­stellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung am 21. Juli mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einwand zu erheben.

Und mein letzter Bericht des Finanzausschusses betrifft den Beschluss des National­rates vom 7. Juli 2015 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mauritius über den Informationsaustausch in Steuersachen.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stim­men­einhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Danke für die Berichte.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. Ich erteile es ihm.

 


15.00.52

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesetz über die Einlagensicherung ist sicher ein notwendiges Gesetz, es kommt von der Europäischen Union, im Sinne einer Abwicklung von Banken, die eben nicht mehr dem Markt ent­sprechen. In den USA wurden seit der Krise 2009 über 2 000 Banken abgewickelt. Bei uns ist das ein relatives Novum. Es ist aber dringend notwendig, dass Banken aus dem Markt genommen werden, die eben nicht mehr reüssieren können und nicht mehr vom Staat gehalten werden. (Vizepräsidentin Posch-Gruska übernimmt den Vorsitz.)

Das ist auch deswegen wichtig, damit diese Einlagensicherung, die jetzt bei den Ban­ken von 50 000 auf 100 000 € angehoben wird, womit sich der Staat seiner impliziten Staatshaftung entledigt, von den Banken selbst gespeist wird.

Man muss aber auch sagen, dass die Belastungen der Banken insgesamt doch enorm werden. Es geht um einen Informationsaustausch der Banken innerhalb dieser Ban­ken­union. Das Reporting nimmt enorm zu, die Einlagensicherung, wie bereits erwähnt, die Kernkapitalquoten müssen gedeckt werden, das ist die Basel III- und Basel IV-Geschichte, und dann gibt es noch die Bankenabgabe, wodurch die Banken einen extremen Kostendruck bekommen und damit der Wirtschaft fehlen.

Wie gesagt, ein gutes Gesetz. Aber was uns zu denken gibt, ist das, was in den letzten Tagen aufgekommen ist, dass praktisch eine europäische Rückhaftung im Sinne dieser


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