Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Sparkassengesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden (686 d.B. und 751 d.B. sowie 9404/BR d.B. und 9415/BR d.B.)
11. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Kapitalmarktgesetz und das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz geändert werden (670 d.B. und 752 d.B. sowie 9416/BR d.B.)
12. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011 und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden (671 d.B. und 753 d.B. sowie 9405/BR d.B. und 9417/BR d.B.)
13. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mauritius über den Informationsaustausch in Steuersachen (678 d.B. und 754 d.B. sowie 9418/BR d.B.)
Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 bis 13, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu allen vier Punkten ist Frau Bundesrätin Fetik. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Ilse Fetik: Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie schon angesprochen bringe ich Ihnen jetzt mehrere Berichte des Finanzausschusses.
Zuerst bringe ich den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Sparkassengesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher zur ersten Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung am 7. Juli mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einwand zu erheben.
Weiters bringe ich Ihnen den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Kapitalmarktgesetz und das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz geändert werden.
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