BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 122

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Steuerangelegenheiten. Daher werden wir auch die Zustimmung geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.18


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­des­minister Dr. Schelling. – Bitte.

 


15.18.32

Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Hohes Haus! Es werden die vier Gesetze ja in einem behandelt. Ich möchte nur in Bezug auf die Einlagensiche­rung noch darauf hinweisen, dass es im Nationalrat einen Abänderungsantrag gab, der auch beschlossen wurde, wonach bei einer sogenannten systemischen Krise selbst­verständlich mit einem Sondergesetz der Staat wieder für die Einlagensicherung zur Verfügung steht.

Zum Abkommen mit Mauritius bedaure ich Ihnen mitteilen zu müssen: Es ist schon unterschrieben, wir können nicht hinfliegen, um das Abkommen dort selbst zu unter­schreiben, auch wenn es sich jetzt manche – wie ich den Ausführungen entnehmen konnte – gewünscht hätten.

Was die anderen Teile anlangt, stimme ich zu: Es sind wichtige Maßnahmen in den Bereichen Transparenz und Sicherheit, die hier gesetzt werden, und zwar sowohl bei den Investmentfonds- als auch bei den Börsegesetzen, die hier vorliegen.

Ich bedanke mich für die interessante Debatte, obwohl die Gesetze, die jetzt in Be­handlung stehen, vielleicht nicht den inhaltlichen Spannungsgrad haben wie der vor­hergegangene Punkt mit der Steuerreform. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zelina.)

15.19

15.19.30


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten erlassen wird und das Bankwesengesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989 und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Auch das ist angenom­men.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011 und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden.

 


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