BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 126

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich gebe zu, das wird kein Massenverfahren sein und es wird sich auch nicht dazu entwickeln, aber gerade deswegen halte ich es für sehr wichtig, dass man betont, dass solche Feilbietungen besser bei den Gerichtskommissären aufgehoben wären als beim Grundbuchsgericht. Zum einen haben die Notare da wesentlich mehr Erfahrung – das ist ein tägliches Geschäft für sie – und zum anderen könnte das Ganze ja auch noch vor der Einantwortung abgehandelt werden.

Das würde eine Verfahrensbeschleunigung bedeuten, eine Vereinfachung für die Parteien und würde den Gerichten zumindest eine gewisse Belastung abnehmen. Wir wissen, dass das Personal im Bereich der Justiz an seine Grenzen stößt. Diesen Aufwand könnte man sich ersparen. Es wird in diesem Bereich vermutlich auch ein vermehrter Schulungsaufwand notwendig sein. Bei einer Durchführung durch die Notare wäre also eine raschere Abwicklung der Verfahren gegeben, und das wäre sicherlich auch im Sinne der Parteien.

Abschließend darf ich zusammenfassend noch einmal betonen, dass das Bemühen, das Erbrecht in Österreich zu ändern und den Gegebenheiten der modernen Zeit anzupassen, richtig ist. Aber für uns stellt es eben aus derzeitiger Sicht nur ein Bemühen dar und nicht die große Weiterentwicklung, die es sein sollte und die möglich wäre, da eben zu viele Fragen offenbleiben. Man hätte sich hier durchaus, denke ich, noch ein paar Wochen Zeit geben können, offene Fragen lösen können, Experten­meinungen einarbeiten können, um das Gesetz dann erst im Herbst zu beschließen. Auf die paar Wochen wäre es jetzt, denke ich, nicht mehr angekommen. So aber werden wir heute unsere Zustimmung leider nicht geben können. (Beifall bei der FPÖ.)

15.32


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Mag. Fürlinger. – Bitte.

 


15.33.04

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Kollege Brückl hat kassandrische Fähigkeiten, denn unmittelbar zu Beginn seines Vortrages habe ich mir gedacht: Da sucht doch einer tatsächlich die Flöhe im Pelz des Hundes, um irgendwie zu argumentieren, hier nicht zustimmen zu können. Das ist das Recht der Opposition, obwohl sie sonst immer fordert, dass man alles möglichst schnell und sofort und im Ganzen machen soll. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Und wenn das einmal gemacht wird, etwas gut und schnell gemacht wird, dann passt es auch wieder nicht.

Herr Kollege Brückl, wenn Gesetze Interpretationsspielraum offenlassen, so seien Sie doch nett und lassen Sie uns Anwälten ein bisschen Arbeit über! Das wird wunderbar werden: Leichte Verdienstmöglichkeiten im Erbrecht sind immer etwas Besonderes für Anwälte, gleichzeitig aber natürlich auch der Stolz der Richter und der Senate, die sich mit der Interpretation oder mit dem Interpretationswillen der Parteien auseinander­setzen müssen.

In Summe ist diese Erbrechtsreform eine richtige und gute. Und übrigens: Die Ex­perten, die gehört werden sollen, sind hier im Saal anwesend, und die haben das auch gemacht. Und man macht es sich nicht leicht, wenn man etwas, das 200 Jahre Bestand hatte, irgendwie ändern und anknabbern soll. Da hat man als Jurist schon ein bisschen Respekt und da schaut man, was tatsächlich notwendig ist, was gemacht werden muss.

Einige Punkte sind ja von dir, lieber Kollege Brückl, angesprochen worden. Ich gehe aber trotzdem noch einmal darauf ein, weil ich deine Ausführungen auch ergänzen will: Die Pflichtteilsstundung ist ja nicht nur etwas für Unternehmen. Sie ist für Unternehmen


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite