BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 130

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15.45.33

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Meine Damen und Herren Bundesräte! Ich erinnere mich noch gut an die Rechtssprichwörter, die wir zu Beginn meines Jusstudiums – zugegebenermaßen ist das einige Jahre her – noch lernen mussten, und eines davon lautete: Wer will ruhig und selig sterben, der überlasse sein Gut den richtigen Erben!

Dabei hilft jetzt das neue Erbrecht, das durchgehend modernisiert ist, und wenn wir schon das Sterben nicht verhindern können, so können wir wenigstens dabei helfen, dass das Gut an die richtigen Erben gelangt. Es ist schon sehr viel an positiven Dingen gesagt worden, die hier mitverpackt sind. Ich möchte vielleicht nur als Reaktion auf das, was Kollege Brückl gesagt hat, noch ein paar Worte verlieren.

Ich meine, natürlich kann man mit dieser Erbrechtsnovelle vieles regeln, und zwar eben auch vieles, was nach 200 Jahren längst fällig war, aber die Erbrechtsnovelle ist jetzt nicht die Gelegenheit, alles Mögliche sonst auch noch zu regeln, was eigentlich in andere Rechtsbereiche gehört. Ich glaube, dass es wirklich gelungen ist, mit dieser Novelle einen sehr vernünftigen Interessenausgleich unter Einbindung der maßgeb­lichen externen Experten zu finden.

Kollege Brückl, ich muss Ihnen in einem Punkt sogar recht geben, nämlich insofern, als Sie gesagt haben, man könnte Ihnen jetzt den Vorwurf machen, Sie würden immer ein Haar in der Suppe suchen. – Ja, da haben Sie recht, ich würde sogar sagen, Sie suchen nicht nur ein Haar in der Suppe, kaum haben Sie eines gefunden, versuchen Sie es auch noch zu spalten, denn die Argumente, die Sie vorgebracht haben, sind ja nicht neu. Ich kenne sie noch von dem von mir sehr geschätzten Justizsprecher Ihrer Partei, dem Kollegen Stefan, der ja Notar ist.

Ich kenne das alles, aber: Letztlich ist so eine Erbrechtsnovelle doch ein Interessen­ausgleich zwischen verschiedenen Interessen, die man unter einen Hut kriegen muss. Es ist auch kein Wunschkonzert für Notare, das muss man auch einmal sagen. Wir haben uns wirklich sehr bemüht, auf alles einzugehen, was es an Argumenten gab. An dieser Stelle muss ich meiner Fachabteilung unter dem Sektionschef Kathrein und den Mitarbeitern, Kollegen Barth und Kollegen Pesendorfer, ein wirkliches Lob aus­sprechen. Sie haben sich mit allen Argumenten intensiv auseinandergesetzt und haben, glaube ich, wirklich all das, was berechtigterweise Berücksichtigung finden musste, auch tatsächlich berücksichtigt, und das ist gut so. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wenn ich zum Thema Haar in der Suppe oder Haarspalterei oder was auch immer nur zwei Kleinigkeiten herausgreifen darf: Ich meine, ob wir jetzt vom „Erblasser“ oder vom „Verstorbenen“ sprechen, ist, ehrlich gesagt, aus der Sicht des Betroffenen ziemlich egal. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)  – Sind wir uns da einig, Kollege Brückl? – Aus der Sicht des endgültig Erblassten ist es wohl egal.

Was das Zinsniveau betrifft, so findet sich der gesetzlichen Zinsfuß in allen Bereichen, das ist schon gesagt worden. Wenn das dem Auszahlungspflichtigen zu hoch ist, weil das allgemeine Zinsniveau niedrig ist, dann ist er selbstverständlich nicht daran gehindert, günstigere Kreditierungen in Anspruch zu nehmen. Er braucht nur einen Kredit zu günstigeren Konditionen aufzunehmen und gleich auszuzahlen. Das, was hier geregelt ist, muss nicht unbedingt in Anspruch genommen werden. Es ist die sinnvolle Möglichkeit, eine wirklich vernünftige Regelung vorzufinden.

Es ändert auch nichts daran, dass jeder selbstverständlich die Möglichkeit hat, zu testieren und im Testament den Lebensgefährten oder wen auch immer zu bedenken. Er hat die Möglichkeit, frei zu gestalten, aber wenn das nicht passiert, dann soll diese Neuregelung dafür sorgen, dass ein vernünftiges Erbrecht eingreift.

 


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