BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 137

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sonen‘ zu verlangen, müssen sich im Dienst- und Disziplinarrecht und im Verwaltungs­strafrecht wiederfinden.“

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Ich darf Sie ersuchen, im Sinne unserer Kinder, zum Schutz unserer Kinder vor pädophilen Übergriffen dieser Entschließung zuzustimmen. Dem Strafrechtsände­rungs­gesetz werden wir unsere Zustimmung verweigern. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.09


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Der Entschließungsantrag wird jetzt verteilt, da es sehr schwer möglich war, den ganzen Inhalt wirklich mitzuverfolgen. Das heißt, jeder Bundesrat/jede Bundesrätin bekommt jetzt diesen Entschließungsantrag.

Der von den Bundesräten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Ent­schließungsantrag betreffend lebenslängliches Tätigkeitsverbot von Sexualstraftätern im Bereich der Erziehung, Ausbildung oder Beaufsichtigung von minderjährigen, wehr­losen sowie psychisch beeinträchtigten Personen in privaten und öffentlichen Betreu­ungseinrichtungen und ‑organisationen ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. – Bitte.

 


16.10.59

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich werde jetzt versuchen, der Debatte um die Straf­rechtsreform nach diesem atemlosen Finale furioso meines Vorredners ein bisschen Struktur zu verleihen.

Das Strafrecht, meine Damen und Herren, ist die Willenserklärung einer Gesellschaft, welche Rechtsgüter geschützt werden sollen, was besonders wichtig ist – ein Rechts­gut wie zum Beispiel die Gesundheit, die körperliche Unversehrtheit, ein Rechtsgut wie Eigentum, aber auch viele andere.

Es hat sich in der veröffentlichten Meinung, aber auch in der öffentlichen Meinung selbst in den letzten Jahren Kritik daran herauskristallisiert, dass Eigentumsdelikte stärker bestraft werden, als dies bei Körperverletzungen der Fall ist, wobei wir gerade bei Körperverletzungen wissen, dass diese mit Geld nicht aufzuwiegen sind: Wenn etwas passiert ist, kann man Gesundheit nicht kaufen, und die Folgen von Körperverletzungen, besonders schweren Körperverletzungen, sind oftmals viel problematischer als die von Eigentumsdelikten wie beispielsweise Diebstahl oder Einbruch.

Ich sage auch von dieser Stelle als Praktiker dazu, dass es den Richtern nicht verboten gewesen wäre, anders zu judizieren, aber es hat sich – und Richter sind auch keine völlig unbeeinflussbaren Menschen – durch die veröffentlichte Meinung, besonders dann, wenn Serieneinbrüche stattgefunden haben, herauskristallisiert, dass der be­rühmte Ruf: Hängt ihn höher!, dazu geführt hat, dass diese Einbrüche sehr, sehr streng bestraft worden sind, dass Eigentumsdelikte, dass Raub streng bestraft worden ist – nicht zu Unrecht, allerdings ist das etwas aus der Waage geraten.

Nun ist es Aufgabe des Gesetzgebers, wenn diese Dinge passieren, und das ist seine ureigenste Aufgabe, hier korrigierend einzugreifen, und da kann man, meine Damen und Herren, im Strafgesetz an verschiedenen Rädern drehen. Ein Rad, an dem man drehen kann, ist zweifelsohne jenes des Begriffes der Gewerbsmäßigkeit, der sich in


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