BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 149

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend lebenslängliches Tätigkeitsverbot von Sexual­straftätern im Bereich der Erziehung, Ausbildung oder Beaufsichtigung von minderjährigen, wehrlosen sowie psychisch beeinträchtigten Personen in privaten und öffentlichen Betreuungseinrichtungen und -organisationen vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

16.52.2216. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2015 – Urh-Nov 2015) (687 d.B. sowie 9421/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zu Punkt 16 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. Ich bitte um den Bericht.

 


16.52.35

Berichterstatter Stefan Schennach: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheber­rechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz geändert werden, das ist die sogenannte Urheberrechts-Novelle.

Da der Bericht in schriftlicher Form aufliegt, komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt in seiner Sitzung am 21. Juli mehrheitlich den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. – Bitte, Herr Kollege.

 


16.53.17

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Urheberrechts-Novelle: Es ist nicht alles so schlimm, was drinsteht. Es gibt sehr gute Ansätze, die wir durchaus hono­rieren, allerdings fehlt uns in dieser Regierungsvorlage eine wesentliche Komponente. Das sind jene virtuellen Medien wie iCloud, Streaming und der gesamte virtuelle Konsumationsbereich, der in keinster Weise erfasst ist. Dieser Bereich ist nicht nur jetzt schon ein extrem großer Markt, sondern er wird wahrscheinlich zukünftig der Markt schlechthin sein.

Wenn ich mir das Konsumverhalten meiner 17-jährigen Tochter anschaue, so weiß ich, sie geht in kein Geschäft und kauft sich eine CD, sie geht in kein Geschäft und kauft sich eine DVD, sie lädt herunter oder hört sich Musik über das Internet an. Das ist ein Bereich, der, wie ich meine, gerade in dieser wichtigen Gesetzesmaterie in keinster Weise berücksichtigt wurde. (Bundesrat Schreuder: Was soll das werden?)

 


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