BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 159

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diese in Kraft getreten. Auch für Österreich gilt somit, dass jedes Gesetz den Zielen der Kinderrechtskonvention entsprechen muss.

Was sind die Ziele der Kinderrechtskonvention? – Ziel ist die Gewährleistung und Wahrung der Kinderrechte. Das ist eine ganz große Herausforderung. Die ganz große Herausforderung liegt in der Realisierung, also darin, wie diese Kinderrechte praktisch umgesetzt werden. Und gerade dafür wurde von einem eigens eingesetzten Aus­schuss Österreich in einer Staatenprüfung empfohlen, diese Vorbehalte – wir sprechen vom Artikel 13, vom Artikel 15 und vom Artikel 17 – zurückzuziehen. Diese Staaten­prüfung Österreichs erfolgte in den Jahren 2005 und 2012, und die nächste erfolgt 2019.

Was beinhalten die Artikel 13, 15 und 17 der Kinderrechtskonvention? – Artikel 13 befasst sich mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung; im Artikel 15 geht es um das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und im Artikel 17 um das Recht auf Zugang zu Informationen. Darüber hinaus hat Österreich zwei Erklärungen zu Artikel 38 abgegeben, die sich mit der Teilnahme von Kindern an bewaffneten Konflikten beschäftigen.

Mein Vorredner hat schon gesagt: Dieses Zurückziehen beeinträchtigt die Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention und ihre Eingriffsvorbehalte in Bezug auf die oben genannten Freiheiten – Meinungsfreiheit, das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Recht auf Zugang zu Informationen – nicht. An der Situation der Kinderrechte in Österreich ändert sich dadurch überhaupt nichts. Im Gegenteil! Durch dieses Zurückziehen bekennt sich Österreich zur vollständigen Um­setzung der Kinderrechtskonvention. Damit werden die Weichen für eine uneinge­schränkte Geltung der Kinderrechtskonvention in Österreich gestellt.

Wenn wir die Vorbehalte nicht zurückziehen, kann es uns passieren, dass bei der nächsten Staatenprüfung, die 2019 erfolgt, genau dieselbe Empfehlung an Österreich noch einmal ergehen wird.

Liebe Kollegen und Kolleginnen, das Hauptziel der Kinderrechtskonvention ist mir so wichtig, dass ich es noch einmal erwähne: Sie sorgt für Gewährleistung und Wahrung der Kinderrechte. Kinderrechte brauchen einen besonderen Schutz. Kinderrechte brauchen eine besondere Förderung. Die Kinderrechtskonvention rückt das Kind in den Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit. Ein Grundprinzip aller Menschen, die für und mit Kindern arbeiten und leben, soll es sein, Kinder und Jugendliche als kompetente, eigenständige Persönlichkeiten wahrzunehmen. Deswegen ist es mir so wichtig, und ich habe mich sehr bemüht, und ich gebe nicht auf, dass wir im Nationalrat und im Bundesrat einen eigenen Ausschuss für diese Kinderrechte bekommen. Kinderrechte dürfen wir nicht irgendwo zum Familienausschuss oder ganz egal zu welchem Aus­schuss dazugeben, sondern die Kinder haben ein Recht auf einen eigenen Ausschuss. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte mich in diesem Zusammenhang bei allen, die gezeigt haben, dass sie auch daran interessiert sind, und praktisch sehr viel dazu beitragen, dass das auch Realität wird, besonders bedanken. Ich möchte zwei Personen hervorheben: erstens dich, liebe Inge Posch-Gruska, die Vizepräsidentin, die sich sehr, sehr dafür einsetzt, und auch dich, liebe Daniela Gruber-Pruner. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe schon gesagt, Kinder brauchen einen besonderen Schutz und besondere Förderung. Wenn ich von besonderer Förderung rede, dann meine ich die optimale Versorgung mit Wohn- und Lebensraum, Bildung und Betreuung, gesunder Nahrung sowie den Schutz vor Gewalt und Ausbeutung.

 


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