BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 160

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Auch ich möchte Stellung zum Entschließungsantrag beziehen, der unter dem vorigen Tagesordnungspunkt besprochen und diskutiert worden ist. Es ist ganz legitim und euer Recht, einen Entschließungsantrag einzubringen, über den dann diskutiert wurde. Der Beschluss ist dann gegen euren Entschließungsantrag ausgegangen. Es ist aber auch unser Recht, zu sagen, warum wir gegen diesen Entschließungsantrag sind. Ich habe dagegen gestimmt, weil ich nicht glaube, dass wir ein lebenslanges Verbot, Berufsverbot regeln sollen, sondern Richter und Richterinnen das entscheiden sollen. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Herbert: Warum wird das bei anderen Berufs­gruppen sehr wohl geregelt?) – Ich glaube nicht, dass die Kinder durch ein lebenslan­ges Berufsverbot zusätzlich oder besonders geschützt werden. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)

Optimale Vorsorge habe ich schon erwähnt. Schutz und Vorsorge sind für mich Voraussetzungen für die bestmögliche Entwicklung, auf die alle Kinder einen Anspruch haben, und ich betone noch einmal: Alle Kinder!

Kinder haben ein Recht auf Respekt und Würde, und Kinder haben auch ein Recht, Forderungen zu stellen. Die Politik, der Staat, alle Verantwortungsträger sind verpflich­tet, für das Wohl und die Entwicklung des Kindes bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Ich möchte noch einmal ganz kurz auf die Zeit meiner Präsidentschaft zurückkommen. Wir haben am 20. November gefeiert. Wir hatten einen ganz hohen Besuch, einen seltenen Besuch in der Säulenhalle. Ich habe mich über diesen Besuch sehr gefreut, es waren nämlich Kinder, Kindergartenkinder, die gemeinsam mit mir und auch mit der Präsidentin des Nationalrates und euch gefeiert haben. Wir haben 25 Jahre Kinder­rechtskonvention und 25 Jahre Gewaltverbot in der Erziehung gefeiert.

Liebe Kollegen und Kolleginnen, Kinderrechte sind ein Auftrag für uns alle. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Kinderrechte müssen überall Geltung haben, und es bedarf noch einer enormen Anstrengung, damit das Kinderrecht wirklich für alle Kinder gilt.

Ich möchte auf zwei Attentate hinweisen: 2011 das Attentat in Norwegen, und vor Kurzem das Attentat auf Kinder in der Türkei. Kinder wurden Opfer. Das ist etwas, was mich sehr berührt und erschüttert.

Noch einmal: Kinderrechte sind ein Auftrag für uns alle. Bitte handeln wir danach!

(Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.) – Danke. Hvala lepa. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.39

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte.

 


17.40.12

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen, dass die Vorbehalte zu Artikel 13, 15 und 17 sowie die Erklärungen zu Artikel 38 der Kinderrechtskonvention zurückgezogen werden. Das hat der UNO-Kinderrechtsausschuss Österreich emp­fohlen. Dem wird nachgekommen, und darum werden wir natürlich auch zustimmen.

Es gibt aber noch einen weiteren Punkt, den der UNO-Kinderrechtsausschuss Öster­reich – Kollege Schennach hat es vorhin erwähnt – auch weiterhin empfiehlt, nämlich betreffend den Artikel 22 der Kinderrechtskonvention. Es gibt nämlich immer noch den Vorbehalt im B-VG, dass Strafrecht vor Fremdenrecht geht. Dieser Artikel ist gerade so topaktuell, Flüchtlingskinder sind von beiden Vorrednern auch schon erwähnt worden.


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