BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 161

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Es geht um den Schutz von Flüchtlingskindern und von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Gemäß Artikel 22 ist sicherzustellen, dass auch Flüchtlingskinder ange­messenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer Rechte erhalten.

Flüchtlingskinder sind Kinder wie alle anderen Kinder auf dieser Welt auch und damit gleich zu behandeln wie alle anderen Kinder in Österreich. Das ist es, was wir Grüne von der Regierung als nächsten Schritt erwarten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

17.41


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Herr Bundesminister Dr. Brandstetter gelangt zu Wort. – Bitte, Herr Minister.

 


17.41.38

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Hohes Präsidium! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Ich wollte nur eine kurze Bemerkung zu diesem Thema machen.

In unseren vorjährigen Geburtstagskarten haben wir einen Spruch von Marie von Ebner-Eschenbach verwendet, der da lautet: „Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.“

Die Kinder sind die Schwächsten in der Gesellschaft. Sie brauchen das Recht und seinen Schutz, das ist für mich überhaupt keine Frage, und daher, denke ich, gibt es wirklich kein vernünftiges Argument, um dieser Vorlage hier nicht die Zustimmung zu erteilen, und darum würde ich auch bitten. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

17.42

17.42.20

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten der selbständigen Wirkungs­bereiche der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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