BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 158

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aber sein, wie sehr es in allen Bereichen des täglichen Lebens gelingt, ein starkes Be­wusst­sein für die Persönlichkeitsrechte unserer Kinder auch tatsächlich umzusetzen.

Man muss sich auch der weltweiten Tragweite bewusst sein. Die Kinderrechts­kon­vention gilt ja prinzipiell weltweit. Es gibt über zwei Milliarden Kinder auf dieser Welt. Das eigentliche Drama ist ja, wie viele dieser 2,2 Milliarden Kinder unter tatsächlich unwürdigen Umständen aufwachsen müssen: Kinderarbeit, Kindersoldaten, Kinder­handel, Kinderprostitution, um nur die hässlichsten Auswüchse menschlicher Graus­lichkeiten zu benennen. In zivilisierten Ländern muss es unsere Aufgabe sein, um jeden Millimeter zu kämpfen, damit Kinderrechte hierzulande, aber eben auch überall auf der Welt so gut wie möglich beziehungsweise immer mehr respektiert werden.

Die Flüchtlingsströme, die wir derzeit erleben, auch diejenigen in unser Land, bergen auch in dieser Hinsicht besondere Brisanz. Ich erlebe es auch vor Ort in meinem Bezirk Graz-Umgebung, aus dem ich komme und in dem ich auch der Obmann des Sozialhilfeverbandes sein darf: Allein in unserem Bezirk leben 80 unbegleitete minder­jährige Fremde. Wenn am Stammtisch politisch sehr heißblütig über das Thema Asyl diskutiert wird – das wissen wir, das kennen wir alle aus unserer politischen Arbeit vor Ort –, dann muss man sagen: Schauen Sie einmal einem solchen Kind in die Augen! Oft kann man erst dann emotional begreifen, welche Gnade es eigentlich ist – und ich sage das jetzt gerade auch für meine eigenen Kinder –, in einem sozial sicheren Land, in einer sicheren Umgebung aufzuwachsen.

Wenn wir heute diesen durchaus symbolischen Akt setzen, indem wir diese Vorbehalte gegen die Kinderrechtskonvention zurücknehmen, dann ist das trotzdem gleichzeitig auch ein politisches Bekenntnis – und so soll es auch verstanden werden –, dass wir uns als Gesetzgeber, aber auch als gesamte Republik besonders stark machen sollen für Kinderrechte, natürlich zunächst einmal innerhalb unserer eigenen Grenzen, aber ganz besonders auch über die Grenzen hinaus im Sinne eines verbindenden Völker­rechts.

Daher ist es ein wirklich guter und schöner Tag, wenn wir heute nach dem Nationalrat auch als Bundesrat diese Vorbehalte zurückziehen und damit die Kinderrechts­konven­tion uneingeschränkt und vorbehaltlos in unseren Rechtsbestand übernehmen kön­nen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.28


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte.

 


17.28.21

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Der Herr Minister ist momentan nicht da – er kommt gleich wieder. Gospod president! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 20. November 1989 wurde die Konvention über die Rechte des Kindes von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen, und bis heute haben mehr als 190 Staaten weltweit diese Kinderrechtskonvention unterzeich­net und ratifiziert. Diese Staaten verpflichten sich, in ihrer Gesetzgebung die Ziele der Kinderrechtskonvention einzuhalten. Kinder werden damit unmissverständlich als Träger oder Trägerinnen eigener Rechte definiert. Kinderrechte – und da unterstütze ich die Haltung des Herrn Kollegen Schennach – sind Rechte aller Kinder. Mein Kollege hat vorhin schon die Flüchtlingsproblematik angesprochen. Kinderrechte sind unteilbar und gelten für jedes Kind!

Wie schaut es mit der Kinderrechtskonvention in Österreich praktisch aus? – Am 6. August 1992 hat Österreich durch Hinterlegung der Ratifikationsurkunde die Kin­derrechtskonvention ratifiziert. 30 Tage danach, das war der 5. September 1992, ist


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