BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 191

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Der Mahnbrief, dir bestens bekannt, ist ja vom früheren EU-Umweltkommissar Potocnik an den damaligen Außenminister der Republik Österreich Dr. Spindelegger ergangen. Zuständig sind in Ermangelung einer von dir schon des Öfteren einge­mahnten Naturschutzrahmengesetzgebung des Bundes aber die Länder.

Und wir haben in Osttirol die Situation, dass wir derzeit nach wie vor nicht wissen, was seitens der zuständigen Umweltreferentin des Amtes der Tiroler Landesregierung, Landeshauptmannstellvertreterin Ingrid Felipe nach Brüssel gemeldet wurde.

Wir haben um Informationen dazu gebeten. Da ist es so, dass man ursprünglich eine Verordnung nach dem Tiroler Naturschutzgesetz geplant hat. Eingemahnt wurde bekanntlich in Osttirol der Lebensraumtyp nach der FFH-Richtlinie 3230: „Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Deutscher Tamariske“ – auch als Schutzgut. Es wurde aber dann aber etwas ganz anderes verordnet, nämlich „Gletscherflüsse“.

Wir haben jetzt nach dem Tiroler Umweltinformationsgesetz ein Auskunftsbegehren dazu gestellt, und es ist absolut zu begrüßen, dass du mit deiner Regierungsvorlage da für eine Verkürzung der Auskunftspflichtfristen gesorgt hat, nämlich nicht nur im Interesse umweltbewegter Bürger, sondern auch im Interesse möglicherweise betrof­fener Grundeigentümer, Stakeholder und anderer Organisationen sowie in Osttirol der Gemeinden.

Wir sind derzeit in der prekären Lage, dass wir in Tirol keine Auskunft bekommen. Vielleicht müssen wir dieses Auskunftsbegehren noch einmal einbringen, nämlich auf Basis des Umweltinformationsgesetzes des Bundes, nämlich mit dieser nach AVG jetzt verkürzten Frist, und zwar von üblicherweise sechs Monaten auf zwei Monate.

Dafür darf ich dir danken. Wir bauen auf deine Unterstützung und hoffen, dass es auch in Osttirol und Tirol möglich sein wird, wo die Europäische Kommission insgesamt 35 Schutzgüter, Arten und Lebensraumtypen eingemahnt hat, wo man aber derzeit im Wesentlichen nur den Symbolfluss „Isel“ nominiert hat, und zwar unter etwas dubiosen Umständen. Da bauen wir, wie gesagt, auf deine Unterstützung.

Ich weiß, du bist grundsätzlich nicht zuständig, fachlich geht es aber über dein Minis­terium, und der Punkt ist: Wenn es in Tirol zu einer Verletzung der allgemeinen Um­setzungs- und Treuepflichten kommen würde – dir als ausgewiesenem Europa­experten und Europarechtsexperten bestens bekannt –, dann trifft es letztendlich die Republik Österreich!

Unterm Strich ist diese Novelle des UIG eine gute Verbesserung nicht nur für umwelt­bewegte Bürgerinnen und Bürger, die mit Sorgen auf mögliche Unfälle reagieren, sondern natürlich auch für möglicherweise von ungerechtfertigten Gebietsausweisun­gen betroffene Grundeigentümer innerhalb dieser Bereiche.

Ich glaube, es sind alle neun österreichischen Bundesländer davon betroffen. Des­wegen wäre ich dankbar, wenn du da, natürlich neben der Begründung dieser positiven Novelle, auch noch kurz einige Auskünfte erteilen könntest.

Wir werden dieser Regierungsvorlage mit Begeisterung zustimmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.29


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Novak. Ich erteile es ihm.

 


19.30.21

Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Hinsichtlich der Novellierung


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