BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 192

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des vorgelegten Umweltinformationsgesetzes denke ich, dass der Weg in die richtige Richtung geht. (Vizepräsidentin Posch-Gruska übernimmt den Vorsitz.)

Ich habe dem Kollegen Dörfler natürlich aufmerksam zugehört, als er über Krško gesprochen hat. Es wurde über HCB und Natura 2000 gesprochen. Ich versuche, auf das Thema Natura 2000 einzugehen, obwohl ich sagen muss, dass ich diesem Wort­schwall von Dr. Köll nicht ganz folgen konnte, denn das war hohe Ebene, was den Bereich Osttirol anlangt.

Aber eines ist sicher: Auch wir in Kärnten, Herr Bundesminister, haben Probleme mit Natura 2000. Ich weiß nur, dass Tirol und Salzburg festgelegt haben, dass alles, was im Nationalpark ist, auch gleichzeitig Natura 2000 ist – so lese ich das aus dem Gesetzestext heraus –, und in Kärnten ist es anders.

Auch wir müssen darum kämpfen, und die Grundbesitzer beziehungsweise auch wir als Gemeinde mit Langlaufloipe und allem, was dazugehört, haben Angst, dass etwas weggenommen wird und man nicht mehr darauf zurückgreifen kann. Aber der Herr Bundesminister ist diesbezüglich sicher bestens informiert. Wie gesagt, ich kann mich nur dem Vorredner Dr. Köll anschließen.

Ganz kurz noch zum Umweltinformationsgesetz: In diesem Gesetz geht es darum, dass die Bevölkerung besser informiert wird über gefährliche Stoffe aus den Bereichen Chemie, Petrochemie, Metallaufbereitung. Es geht darum, dass die Bevölkerung rascher und umfangreicher informiert wird. Das ist der beste Weg, und es muss auch so gemacht werden. Es muss auch – und das steht, glaube ich, an erster Stelle – ein besserer Informationsfluss stattfinden.

Wichtig ist dabei, dass es nicht nur zur Verbesserung des Umfanges und in weiterer Folge dann der Qualität der Informationen kommt, sondern dass man klar formuliert und dass die Information über Medien, über Internet, über Intranet zugänglich ist.

Wie schon angesprochen, wird auch der Rechtsschutz verbessert. Und wie mein Vor­redner Dr. Köll schon gesagt hat: Das Wichtigste dabei ist diese Verkürzung von sechs auf zwei Monate. Es geht darum, dass die Anträge auf Information, die bis jetzt teilweise, wie man hört, nicht behandelt, schlecht behandelt oder zu Unrecht abgelehnt wurden, künftig besser bearbeitet werden.

Ich denke, dass diese Gesetzesänderung eine entscheidende Verbesserung für den Informationsfluss darstellt. Im Falle eines schweren Unfalls ist es das Wichtigste, dass die Bevölkerung das sofort erfährt, um sofort Sicherheitsmaßnahmen ergreifen zu können und sich entsprechend zu verhalten.

Wir werden dieser Gesetzesvorlage natürlich zustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.33

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Frau Bundesrätin Mag. Schreyer ist als Nächste zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.33.50

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Die Novellierung des Umweltinformationsgesetzes erfolgt aus zwei Anlässen: einerseits aufgrund der Seveso-III-Richtlinie, andererseits wegen der Rüge der Aarhus-Vertragsstaaten-Kon­ferenz und des Aarhus-Einhaltungsausschusses.

Die Rüge ist zustande gekommen aufgrund einer Beschwerde des Öko-Büros. Öster­reich verletzt nämlich die Aarhus-Konvention, weil die Durchsetzung von Informations­begehren nicht zügig und effizient möglich ist.

 


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