BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 193

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Die Aarhus-Konvention verlangt, dass bei Auskunftsverweigerung sofort eine unab­hängige Instanz angerufen werden kann. Bisher musste noch eine bescheidmäßige Erledigung verlangt werden, für die eine Entscheidungsfrist von sechs Monaten bestand. So kam es zu derart langen Verzögerungen, dass die Information irgendwann für Bürgerinnen und Bürger, die das wissen wollten, nicht mehr relevant war.

Die Novelle sieht jetzt vor, dass, wenn Informationen nicht binnen zwei Monaten erteilt werden, innerhalb dieser Frist ein Bescheid zu erlassen ist. Wenn die Behörde auch damit säumig ist, kann das Verwaltungsgericht dafür angerufen werden. Das ist ein sehr, sehr großer Fortschritt, deshalb stimmen wir dem zu, auch wenn es noch weite­ren Verbesserungsbedarf gibt, zum Beispiel ist das Rechtsschutzsystem bei Aus­kunftsverweigerung durch öffentliche Unternehmen immer noch ungenügend.

Einen besonderen Wermutstropfen hat die Novelle für uns auch, weil die Ausweitung des Geheimhaltungstatbestandes auch den Schutz internationaler Beziehungen gerade bei Vertragsverletzungsverfahren noch mehr mit einschließt.

Sogar der Kollege von der ÖVP hat schon mehr Transparenz gefordert. Wir Grüne fordern hier – wie schon im Nationalrat – völlige Transparenz bei Vertragsverletzungs­verfahren, denn vor Transparenz brauchen wir uns nicht zu fürchten. – Danke schön. (Beifall des Bundesrates Dönmez sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

19.36


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster ist Herr Bundesminister Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


19.36.08

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! In aller Kürze, auf den Inhalt der Vorlage wurde ja schon eingegangen: Es geht letztlich um eine Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie und damit auch um eine Ergänzung zu den Materiengesetzen, Novelle der Gewerbeordnung und Mineralrohstoffgesetz, die ja schon beschlossen worden sind, insbesondere im Bereich der präventiven Information, der Störfall-Intervention, die bei Anlagen mit vorhandenen gefährlichen Stoffen eine entsprechende Umsetzung vorsehen.

Genau darum ist es gegangen, und ich glaube, in der Substanz wurde das von den Vorrednern, aber auch im Ausschuss schon sehr umfangreich diskutiert.

Es geht auch um eine Verbesserung der Rechtsschutzbestimmungen durch eine Verkürzung der maximal zulässigen Frist für die Bescheiderlassung von derzeit sechs auf zwei Monate; also sicherlich im Sinne der Beschwerdeführer eine Verbesserung, die man nur unterstützen kann, und somit auch eine Umsetzung der Aarhus-Kon­vention.

Herr Bundesrat Dörfler! Das Thema Krško ist natürlich sehr ernst zu nehmen. So wie beispielsweise auch in Tschechien die beabsichtigte Verlängerung der Laufzeit von Dukovany ist auch Krško einer der Problemreaktoren.

Wir werden da ganz besonders den Standpunkt der Bundesregierung deutlich machen, dass man bei einer Laufzeitverlängerung eigentlich auch das Espoo-Abkommen umsetzen muss und daher bei einer strategischen Umweltprüfung auch im grenz­überschreitenden Sinn auf europäischer Ebene tätig sein müsste, wodurch wir aus unserer Sicht auch Parteistellung haben und uns natürlich entsprechend einbringen.

Ich werde aber – das kann ich hier schon zusichern – auch im Fall von Krško mit meinen zuständigen Ressortkollegen in Slowenien und auch in Kroatien ent­sprechende Gespräche führen und mit Nachdruck auf unsere Position hinweisen.

 


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