BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 190

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weitere 20 Jahre verlängern wollen. Es ist für uns eine Zuspitzung einer Gefahren­situation an Österreichs Grenze.

Es ist wichtig und gut, dass Österreich atomfrei ist, auch die Deutschen sind da am Weg zum Ausstieg. Es kann aber nicht sein, dass da ein Kraftwerk auf einer Erdbeben­linie steht. Übrigens hat 2008 die EU-Kommission dieses Kraftwerk wegen eines Lecks im Kühlsystem stilllegen lassen, und auch Greenpeace sagt, dass dieses AKW wegen seines hohen Alters und der Erdbebengefahr am Standort ganz zu schließen ist.

Ich bitte dich, Herr Umweltminister, alle Möglichkeiten auszuschöpfen – auch wenn es nicht einfach ist, man redet hier locker davon, was wir alles sperren sollten –, im Interesse einer guten nachbarschaftlichen Energiepolitik, aber auch unter dem Motto „Atomfreies Österreich“ und auch Umgebung, zu versuchen, auf europäischer Ebene, aber auch auf nachbarschaftspolitischer Ebene angesichts dieses Bedrohungs­potentials – dass da nämlich ein Kraftwerk auf einer Erdbebenlinie steht, Krško heißt übrigens Gurkfeld auf Deutsch; Ana Blatnik ist nicht da, also muss ich übersetzen – alle Möglichkeiten auszuschöpfen und zu versuchen, in einer europäischen nach­barschaftlichen Energiepolitik natürlich den Nachbarn auch Energieangebote zu machen oder Hilfestellung zu leisten.

Es brennt der Hut. Wir brauchen kein unsicheres Kraftwerk an Österreichs Grenzen. Ich bitte um Unterstützung.

Der Gesetzesvorlage selbst werden wir die Zustimmung nicht erteilen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Mayer.)

19.25


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Dr. Köll. Ich erteile es ihm.

 


19.25.08

Bundesrat Dr. Andreas Köll (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich zur Regie­rungsvorlage betreffend Umweltinformationsgesetz zu Wort melden. Ich möchte jetzt nicht näher eingehen auf die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie mit besseren Infor­mationen für möglicherweise von Unfällen betroffene Bevölkerung à la HCB-Skandal im Görtschitztal in Kärnten, insbesondere über Internet und Rechtzeitigkeit.

Ich möchte aber auf den zweiten Punkt dieser Novelle etwas eingehen, durchaus auch aus aktuellem Anlass, nämlich im Zusammenhang mit den Natura 2000-Verfahren in Osttirol, unserem geschätzten Herrn Bundesminister bestens bekannt. Ich glaube, dazu hat es im Nationalrat zwischen Ihnen und der Abgeordneten Mag. Brunner von den Grünen eine kleine Diskussion gegeben.

Abgeordnete Brunner hat gemeint, dass es da bei Vertragsverletzungsverfahren keine Verpflichtung gäbe, nach dem Umweltinformationsgesetz des Bundes und anderen Informations- und Auskunftspflichtgesetzen Auskünfte zu erteilen. Ich teile diese Einschätzung nicht ganz, aber vielleicht ist es dir möglich, in deiner abschließenden Wortmeldung kurz auf diese für uns nicht ganz unwesentliche Frage einzugehen.

Es ist nicht immer so, dass nur Umweltbewegte und NGOs ein Interesse an ent­sprechenden Auskünften über Umweltinformationen haben, sondern da sind bekannt­lich auch Pläne darzulegen und offenzulegen, beabsichtigte Programme und die Umset­zung von Richtlinien.

Da haben wir in Österreich derzeit eine etwa unübersichtliche Kompetenzlage. Bei Vertragsverletzungsverfahren, bei EU-Mahnverfahren ist eigentlich das Bundeskanzler­amt zuständig.

 


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