BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 207

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Nun steht in dem Gesetz auch, Mittel mit gefährlichen Eigenschaften sollen nicht zur Bereitstellung auf dem Markt zur Verwendung für die Öffentlichkeit vorgesehen sein, das heißt, für den privaten Bereich. Das ist eine gute Formulierung, aber in der tatsächlichen Umsetzung sehe ich noch Verbesserungsmöglichkeiten. Wenn Landwirte oder Betriebe Chemikalien, Biozide, Pflanzenschutzmittel kaufen, dann müssen sie sehr genau Buch führen: über den Einkauf, über die Verwendung – wann, wo und wie – und über den Verkauf oder eine eventuelle Entsorgung, damit jedes Gramm dokumentiert ist. Im privaten Bereich geht man in ein Geschäft und wendet solche Mittel an, wie und wo bleibt im Dunkeln.

Ich denke, dass da die größeren Gefahren lauern und auf der anderen Seite in diesem Bereich immer nur die Landwirte am Pranger stehen. Daher meine ich, dass es durch­aus für die Zukunft vielleicht Entwicklungsmöglichkeit für das Gesetz gibt. Diesen Gesetzesantrag finden wir aber gut, und wir werden die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

20.26


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­des­rat Novak. – Bitte.

 


20.26.26

Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Herr Ing. Köck hat im Grunde genommen zu dieser Novellierung des Chemikaliengesetzes schon alles gesagt. Allein schon bei diesen Begriffen – Chemikaliengesetz, Biozidproduktegesetz, Giftbezugsberechtigungen – läuft es einem, wenn man das auf gut Kärntnerisch sagen kann, kalt über den Buckel runter, aber richtigerweise wurde vieles vereinfacht und in die richtige Richtung gebracht, und es bedeutet für den Betrieb eine Verminderung des Aufwands.

Dass der Giftbegriff ab 2015 nur mehr auf das neue Einstufungssystem abzustellen ist und darüber hinaus deutlich vereinfacht wurde, habe ich schon gesagt; damit kann sowohl für die Vollzugsorgane als auch für die Betriebe und für die berufsmäßigen Verwender zukünftig der Verwaltungsaufwand verringert werden.

Ich lege jetzt diese drei Seiten zurück und sage noch etwas Persönliches dazu, ganz einfach, weil wir wissen, wie wichtig für uns die Umwelt und die Natur ist, die zu erhalten ist. Ich stehe als Bürgermeister einer Nationalparkgemeinde hier – übrigens haben wir noch einen da, Herrn Dr. Köll, der auch in einer Nationalparkgemeinde Bürgermeister ist –, und wir wissen, dass unsere Umwelt geschont und lebenswert erhalten bleiben sollte.

Beim Beschluss dieser beiden Gesetzesvorlagen darf nicht vergessen werden, dass bei all der Vereinfachung auf der Ebene der Verwaltung die Kontrolle über die Verwendung dieser Produkte in der Schädlingsbekämpfung, in der Desinfektion oder in anderen Bereichen sehr genau im Auge behalten werden muss. Auch wenn deklariert und gekennzeichnet wird, Fakt ist, dass die Biozide schwere Schäden in der Natur, in der Umwelt und letztendlich bei uns allen anrichten können. Ich denke hier nur an das kleine, aber sehr wichtige Lebewesen, die Biene, die unter diesen Produkten beson­ders leidet. Sie kennen ja den Spruch: Wenn die Bienen verschwinden, hat der Mensch nur mehr vier Jahre zu leben. Das hat übrigens Einstein auch schon einmal gesagt.

Abschließend: Wichtig ist es, dass durch diese sinnvollen Maßnahmen, die tatsächlich gegeben sind, und bei aller Vereinfachung das hohe Schutzniveau, das bei uns Geltung hat, sichergestellt bleibt und nicht berührt werden darf. Unser Ökosystem ist höchst sensibel, und unsachgemäße Verwendung von Giften und Pflanzenschutz­mit-


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