BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 206

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20.21.5728. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 und das Biozidproduktegesetz geändert werden (695 d.B. und 712 d.B. sowie 9444/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 28. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Gruber-Pruner. Bitte um den Bericht.

 


20.22.14

Berichterstatterin Mag. Daniela Gruber-Pruner: Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 und das Biozidprodukte­gesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Köck. – Bitte.

 


20.23.08

Bundesrat Ing. Eduard Köck (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegenden Änderungen im Chemikaliengesetz und im Biozidproduktegesetz sind sehr gute Ände­rungen, da sie auf der einen Seite Verwaltungsvereinfachungen bringen und auf der anderen Seite das österreichische Gesetz mit den EU-Verordnungen harmonisieren.

Es wird eine EU-Verordnung aus dem Jahre 2012 umgesetzt, indem es zu einer ein­heitlichen Kennzeichnung von Chemikalien, von Bioziden und deren Gemischen kom­men soll, was dazu führen soll, dass die Anwender eine bessere Transparenz bei den Giftbegriffen und bei den Vorschriften und dadurch größere Sicherheit in der Anwen­dung bekommen.

Auf der zweiten Seite soll das Bescheinigungssystem von der Bescheinigung für Personen auf Bescheinigung für Betriebe umgestellt werden. Das heißt, wenn im Betrieb eine Person ist, die die Voraussetzungen dafür, derartige Mittel anwenden zu dürfen, erfüllt, dann gilt diese Bescheinigung in Zukunft für den Betrieb, und zwar unbe­fristet und nicht wie bis jetzt nur für fünf Jahre. Da ist auch die Verwaltungsverein­fachung zu sehen: dass die Behörden nicht ständig damit beschäftigt sind, diese Befristungen zu verlängern. Auf der anderen Seite bekommen auch die Betriebe da­durch den Vorteil, dass sie eben an Bürokratie verlieren.

Wie gesagt: insgesamt eine gute Gesetzesänderung, der wir natürlich die Zustimmung erteilen.

Ich sehe aber noch Verbesserungsmöglichkeiten, und wenn ich heute schon die Chance habe, möchte ich diese auch ansprechen. Derartige Gesetze über die Anwen­dung von Chemikalien und Bioziden in der Umwelt entsprechen dem Wunsch der Bevölkerung, dass die Natur durch die Anwendung dieser keinen Schaden erleiden soll.

 


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