BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 226

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21.32.40

Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Präsi­dent! Hoher Bundesrat! Wenn wir bedenken, dass es im Jahr 1992 Michael Ausser­winkler als Gesundheitsminister war, der zum ersten Mal rauchfreie Zonen in Lokalen angedacht hat, wird es, wenn das Gesetz, diese Novelle des Tabakgesetzes, in Kraft tritt, mehr als ein Vierteljahrhundert später sein, dass das Wirklichkeit wird, was damals zu denken begonnen wurde.

Auch ich bin Ex-Raucherin im 13. Jahr und kann mir heute nicht mehr vorstellen, wenn ich wohin speisen oder nur etwas trinken gehe, dass sich rund um mich diese Rauchwolken befinden. Aber das ist natürlich etwas, was sehr individuell und sehr persönlich gesehen wird, und ich weiß, dass es der Frau Bundesministerin Sabine Oberhauser wirklich ein riesengroßes Anliegen war, jetzt diesen Stufenplan – es werden ja die belohnt, die schon ab 2016 ihre Betriebe umstellen, und sie erhalten bis zu 30 Prozent der Investitionen zurück – umzusetzen.

Ich glaube, dass das im Sinne aller Seiten ist, dass das ein riesengroßes Projekt für den NichtraucherInnenschutz ist, auch im Sinne der jungen Menschen, denn auch da hat die Gesundheitsministerin längst eine Initiative gestartet. In unseren Schulen gibt es Bemühungen und Überlegungen, und die erschreckenden Zahlen, die heute genannt wurden, sprechen natürlich eine eigene Sprache – immer jünger werden sie, wenn sie beginnen.

Wir rauchen sehr viel in Österreich, ein Drittel oder noch mehr Prozent der Österreiche­rinnen und Österreicher rauchen, aber über 60 Prozent wollen eigentlich in den Be­reichen, wo sie arbeiten und wo sie sich freizeittechnisch aufhalten, rauchfreie Zonen. Ich glaube, dass mit dieser Novelle in diesen Etappen für die Gastronomie, für die Wirtschaft an sich eine verträgliche Lösung gefunden wird. Aber vor allem der Nicht­raucherInnenschutz macht damit einen wirklich ganz großen Sprung vorwärts, und dafür möchte ich – auch für die mehrheitliche Beschlussfassung hier im Hohen Bun­des­rat – im Sinne und im Namen der Frau Bundesministerin Oberhauser sehr herzlich danken. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

21.34

21.34.10

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlos­sen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Krusche, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Ein­spruch zu erheben.

Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf der Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ – Einspruch – oder „Nein“ – kein Einspruch. Ich bitte um deutliche Stimmabgabe.

 


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