BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 230

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke dem Ausschussvorsitzenden für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


21.46.54

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gentechnikgesetz an sich wäre ja in Ordnung. Wir hätten da gar nichts dagegen, wir haben das heute ausgiebig mit dem Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz diskutiert, als wir das Gesetz als solches und nicht den Inhalt oder die Intention kritisiert haben, weil wir uns da einig sind, dass wir froh sind, dass es ein Gentechnik-Anbauverbot gibt. Wir haben aber kritisiert, dass es zwei Ministerien betrifft, die neun Ländergesetze et cetera.

Das Gentechnikgesetz ist eben in Zusammenhang mit diesem Gentechnik-Anbau­verbots-Rahmengesetz zu sehen, und daher stimmen wir gegen dieses Gesetz – nicht, weil wir das Gesetz an sich schlecht finden. Das sage ich, damit nicht wieder einer auf die Idee kommt, er könnte uns unterstellen, wir sind im Reich der Finsternis und mit denen, die für die Gentechnik sind, in einem Boot. Nein, das stimmt nach wie vor nicht.

In diesem Kontext ist dieses Gentechnikgesetz aber leider zu sehen, und ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Antrag

der Bundesräte Mühlwerth, Dörfler und Kollegen, Einspruch zu erheben

„Der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2015 betreffend einen Be­schluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird,

Einspruch zu erheben mit folgender Begründung:

„Die gegenständliche Novelle bildet inhaltlich eine Einheit mit dem von den Bundes­ländern als unzulässiger Eingriff in die Länderkompetenzen abgelehnten ‚Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz‘ und soll daher zugunsten einer besseren Regelung zur Verhinderung des Anbaus von GVO auf österreichischen Feldern keine Gesetzeskraft erlangen.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.48


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Der von den Bundesräten Mühlwerth, Kolle­ginnen und Kollegen eingebrachte Antrag gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begrün­dung Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Beer. – Bitte.

 


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