BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 229

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rechnet –, dass ich hier einen Selbständigen Antrag der Regierungsparteien aus dem Nationalrat als Pro-Redner begründen darf. Es ist schön, dass mir das heute noch vergönnt ist.

Der langen Rede kurzer Sinn: Es wundert mich nur, warum das eigentlich nicht gleich oder schon früher passiert ist und dass man dazu erst einen Selbständigen Antrag braucht. Es ist völlig logisch, dass Ärzte, die im Ausland studieren oder in Karenz sind, dann nicht ihre Berufsberechtigung verlieren, sondern dass diese Zeit eben faktisch überbrückt und gestundet wird.

Deshalb stimmen wir diesem Gesetzesbeschluss natürlich zu. (Beifall bei FPÖ und Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

21.44


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Dönmez. – Bitte.

 


21.45.00

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Ich habe mir gerade überlegt, ob ich es vielleicht doch kürzer schaffe, als es der Kollege Krusche geschafft hat, und sage: Ja, wir stimmen dem auch zu. (Ruf bei der ÖVP: Warum nicht?!) Ja, warum nicht. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

21.45

21.45.20

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesräte und Bundesrätinnen, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit ange­nommen.

21.45.5433. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird (530 d.B. und 744 d.B. sowie 9430/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu Punkt 33 der Tagesord­nung.

Ich bitte Herrn Bundesrat Tiefnig um die Berichterstattung.

21.46.09

 


Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Geschätzte Frau Ministerin! Herr Präsident! Ich erstatte den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des National­rates vom 8. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; daher komme ich sogleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den Vorschlag des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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