BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 257

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Rahmenbedingungen schaffen, die kulturelle Vielfalt ermöglichen und das kreative Potenzial zur Entfaltung bringen. Die Kultur strahlt nämlich in viele Bereiche positiv aus, sei es in den Tourismus, in die Bildung, in die regionale Identität, in das gesell­schaftliche Leben, und, und, und. Kunst ist dabei ein Garant und Voraussetzung für Weltoffenheit und Toleranz. Sie ist Faktor für Lebensqualität und Identifikation.

Meine Fraktion stimmt der Änderung des Kunstförderungsgesetzes gerne zu. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

23.23


Präsident Gottfried Kneifel: Herr Bundesminister Dr. Ostermayer ist zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


23.23.21

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Ich mache es jetzt noch kürzer. Ich freue mich, dass es einen breiten Konsens gibt, dass diese Novelle richtig ist, dass wir sozusagen gesetzlich klarer regeln, wie das mit den Beiräten ausschaut.

Eine Anmerkung noch zur Rede von Frau Bundesrätin Mühlwerth: Das Thema Befan­genheit ist uns bewusst. Der Weg, den Ihre Fraktion vorschlagen würde, wird vermutlich nicht funktionieren, denn ich glaube, dass es wichtig ist, und das ist auch internationaler Standard, dass man in Jurys, in Beiräte auch aktive Künstler, Künstlerinnen hineinholt. Würden wir jetzt ein Kriterium festlegen, das ausschließt, dass jemand in der Zeit, in der er im Beirat ist – das sind üblicherweise drei Jahre –, Förderung beantragen kann, dann würde das dazu führen, dass vermutlich niemand hineingeht, und dann würden wir diese Expertise verlieren.

Was ich gemacht habe, ist, dass ich Frau Sektionschefin Ecker beauftragt habe, dass wir uns noch einmal die Governance-Regeln, also die Geschäftsordnungen der Beiräte anschauen, ob wir einen Bedarf haben, dass wir die Befangenheitsregeln nach­schärfen.

Ich habe bisher kaum oder keine Beispiele gehört, in denen diese Kollisionsthematik gegeben wäre. Wenn es Kollisionen gibt, also wenn ein Künstler, eine Künstlerin Förderung beantragt, dann darf er oder sie sowieso nicht in der Jury sein. Aber ich habe gesagt: Schauen wir uns noch einmal Fälle an, ob es da Befangenheitsthemen gibt, bei denen wir nachschärfen können!

Ich glaube, dass das der richtigere Weg ist als ein Ausschlussprinzip, da wir dann die Expertise nicht haben werden und in Zukunft nicht bekommen werden. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

23.25

23.25.10

 


Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

23.25.4942. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatradiogesetz, das ORF-Gesetz, das Audiovisuelle Mediendienste-


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