BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 256

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Gerade in einem Zeitalter, in dem wir so sehr auf Transparenz dringen, und zwar bei allen – bei uns im Besonderen, aber bei vielen anderen auch –, glaube ich, dass es auch für die Betroffenen selber gut wäre, wenn es nachvollziehbar und transparent ist, wie eine Förderung vergeben worden ist, unter welchen Kriterien, in welcher Zusam­mensetzung des Gremiums. Das fehlt uns leider in dieser Novelle, und das ist der Grund, warum wir ihr nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

23.19


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Grimling. Ich erteile es ihr.

 


23.19.23

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat! Im Kunstförderungsgesetz 1988 ist vorgesehen, dass der zuständige Bundesminister bei Förderungsangelegenheiten einzelner Kunstsparten Beiräte und Jurys einsetzt, die zur Beratung in fachlichen Fragen dieser Kunstsparten in Bezug auf Förderungsmaßnah­men, Förderungsprogramme, Verteilung der Förderungsmittel und Gestaltung der Förderungsrichtlinien herangezogen werden.

Die Mitglieder dieser Einrichtungen erhielten bisher vom Bundeskanzleramt nach Rechnungslegung die Reisekosten, allfällige Barauslagen und ein Sitzungsgeld vergütet. Aus Gründen der Rechtssicherheit soll nunmehr eine gesetzliche Grundlage hiefür geschaffen werden, wonach die Reisekosten entsprechend der für den Bundes­dienst geltenden Reisegebührenvorschrift 1955 abzugelten sind.

Weiters sind die Sitzungsgelder durch Verordnung des Bundeskanzlers gemäß den einzelnen beirats- beziehungsweise juryspezifischen Anforderungen festzulegen. Darüber hinaus kann in dieser Verordnung im Interesse der Verwaltungsökonomie eine Pauschalierung des Reisekosten- und Barauslagenersatzes vorgenommen werden.

Meine Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Mayer.)

23.21


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Stöckl. – Bitte.

 


23.21.17

Bundesrätin Angela Stöckl (ÖVP, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute die Novelle des Kunstförderungsgesetzes. Worum geht es? Zur Vorbereitung und Vorberatung von Förderungsangelegenheiten einzelner Kunstsparten werden Beiräte und Jurys heran­gezogen. Derzeit sind 13 Beiräte und 50 Jurys eingerichtet, und diese werden zur Beratung in fachlichen Fragen der einzelnen Kunstsparten herangezogen, wenn es um Förderungsmaßnahmen, um Förderungsprogramme oder um die Verteilung der Förderungsmittel geht.

Es soll nun aus Gründen der Rechtssicherheit eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, durch die den Mitgliedern der Beiräte und Jurys die Reisekosten entsprechend der für den Bundesdienst geltenden Reisegebührenvorschrift abzugelten sind. Außer­dem sind Sitzungsgelder durch die Verordnung des Bundeskanzlers entsprechend den einzelnen beirats- beziehungsweise juryspezifischen Anforderungen festzulegen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zentrales Anliegen unserer Kulturpolitik ist es, die Rahmenbedingungen für ein vielfältiges, dynamisches Kulturleben zu schaffen. Allein in Niederösterreich wurde das Kulturbudget in den letzten 20 Jahren von 36 Mil­lio­nen € auf rund 127 Millionen € mehr als verdreifacht. Die finanzielle Förderung soll


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