BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 255

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Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Debatte ge­schlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

23.16.05 41. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kunstförderungsgesetz geändert wird (588 d.B. und 709 d.B. sowie 9448/BR d.B.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen zum 41. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Pfister. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


23.16.23

Berichterstatter Rene Pfister: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur. Der zuständige Minister kann zur Vorbereitung und Vorberatung von Förderungsangelegenheiten einzelner Kunstsparten Beiräte oder Jurys einsetzen.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile es ihr.

 


23.16.55

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Minister! Nur noch zum Vorhergehenden: Die Tatsache, dass man an einer Gesetzesänderung Kritik übt, heißt ja nicht, dass wir die Institutionen nicht zu schätzen wissen. (Demonstrativer Beifall des Bundesrates Schreuder.)

Wir mögen das Burgtheater, wir mögen die Staatsoper, die Volksoper, das Volks­theater, die vielen Kleinbühnen, das Kabarett. Also was es auch in seiner Vielfalt alles gibt, wir schätzen das alle sehr – was aber dann trotzdem nicht ausschließt, dass einem das eine oder andere Stück vielleicht doch nicht und das andere besser gefällt. Das ist eben so, und Gott sei Dank sind Geschmack und Ohrfeigen verschieden, hat meine Großmutter immer gesagt. Wir können Ihnen aber versichern, dass wir die Institutionen nichtsdestoweniger zu schätzen wissen.

Ein bisschen ähnlich ist es jetzt bei der Kunstförderung. Die Novelle des Kunst­förderungsgesetzes, wo klar geregelt wird, welche Spesenersätze es gibt, in welcher Höhe und wie das genau gemacht werden soll, ist an sich in Ordnung, dagegen ist ja nichts zu sagen. Wir wollten aber schon seit Längerem, dass bei den Förderungen – bei den Spesenabrechnungen geht es um die Beiräte und um die Jurymitglieder –, wenn jemand in einem Beirat oder in einer Jury sitzt, derjenige in dem Jahr entweder keine Förderung bekommt oder in dem Jahr aus dem beratenden Gremium aus­scheidet, damit es hier nicht zu einer schiefen Optik kommen kann und man nicht den Verdacht unterstellen kann, man würde quasi für sich selber die Förderung be­schließen.

 


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