BundesratStenographisches Protokoll845. Sitzung / Seite 34

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der Bund nunmehr rasch Unterbringungsmöglichkeiten schaffen kann, wenn diese nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden.

Nun stellt sich aber die Frage, welche Gemeinden Ziel einer solchen Anordnung sein werden. Dafür sind drei Kriterien ausschlaggebend.

Erstens: Sollte ein Bundesland die Quote nach der Grundversorgungsvereinbarung er­füllen, ist damit für jede Gemeinde dieses Bundeslandes die Verpflichtung erfüllt. Zweitens: Sollte ein politischer Bezirk die Quote von 1,5 Prozent erfüllen, sind damit die Verpflichtungen aller Gemeinden dieses Bezirks erfüllt. Drittens: Sollte die Ge­meinde ihre Quote von 1,5 Prozent erfüllen, hat sie damit auch ihre Verpflichtung erfüllt.

In diesen drei Fällen sind die Verpflichtungen einer Gemeinde erfüllt, ob über das Bundesland, über den Bezirk oder über die eigene Leistung.

Das Durchgriffsrecht des Bundes kann und soll daher nur Ultima Ratio sein. Grund­sätzlich geht dieses Bundesverfassungsgesetz von der Selbsterfüllung der Pflichten durch die Bundesländer, die Bezirke und die Gemeinden aus. Sollte es dennoch zu einer diesbezüglichen Anordnung kommen, ist die Quartiergröße jedenfalls mit 450 Per­sonen beschränkt, um ein zweites Traiskirchen zu verhindern und um die Bevölkerung nicht zu überfordern.

Ich möchte noch zwei positive Faktoren dieser Vorlage herausstreichen.

Zunächst werden mit diesem Bundesverfassungsgesetz endlich auch Standards für die Unterbringung definiert, nämlich das Vorliegen eines angemessenen Wohnraumes und Schlafplatzes sowie ausreichende Sanitäranlagen. Darüber hinaus darf die Unter­bringung weder gesundheits- noch umweltgefährdend sein. Die Einhaltung dieser Bedingungen wird von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft geprüft, die auch dem Bundesministerium für Inneres Auflagen erteilen kann, um die Sicherheit und Ge­sundheit der Untergebrachten zu gewährleisten.

Schließlich werden die Kostenhöchstsätze für die Unterbringung in Privatquartieren stufenweise erhöht. Mit 1. Jänner 2016 betragen diese mindestens 21 €, wodurch hoffentlich mehr Quartiere von Privaten angeboten werden.

Ich bin der festen Überzeugung, dass dies ein gelungenes, ausgereiftes Paket ist und dass damit die menschenwürdige Unterbringung von AsylwerberInnen umgesetzt werden kann. Nehmen wir diese gemeinsame Anstrengung im Sinne der Humanität und im Sinne der Solidarität auf. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

Frau Mühlwerth, nur noch eine Anmerkung zu Ihrer Rede. Ich habe Kinder und Frauen gesehen – Sie wollen eben nur andere sehen. Das sind die Fakten. Ich habe mehrheitlich Kinder und Frauen gesehen, und wenn man sie gesehen hat, dann weiß man, was diese Menschen erlitten haben. Ich glaube, das ist zu berücksichtigen, und da haben wir auch unsere Solidarität zu zeigen.

Ich möchte die Gelegenheit auch dazu nutzen, um allen Hilfsorganisationen – lassen Sie mich dabei den Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs und die Volkshilfe heraus­heben –, aber auch allen Bürgerinnen und Bürgern, die rasch und unbürokratisch ihre Hilfe anbieten, sowie allen Spenderinnen und Spendern meinen persönlichen Dank und den Dank der sozialdemokratischen Bundesrätinnen und Bundesräte auszu­sprechen. – Herzlichen Dank für die Menschlichkeit! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

13.42


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Zelina. Ich erteile es ihm.

 


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