BundesratStenographisches Protokoll845. Sitzung / Seite 82

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§ 29b StVO, Menschen mit Behinderung, stellen in Zukunft eine klare Verbesserung für Menschen mit einer Behinderung dar. Wie es Kollege Stadler vorhin schon erwähnt hat, erlauben es die Bestimmungen Inhabern eines Behindertenausweises im Bereich eines Parkverbotes zu parken beziehungsweise im Bereich eines Halte- und Park­verbotes für die Zeit des Ein- und Aussteigens zu halten. Ein wichtiger Punkt ist auch die Erlaubnis zum Halten und Parken in Fußgängerzonen.

Mit den neuen Bestimmungen wird nun einerseits klargestellt, dass Inhaber von solchen Ausweisen nicht nur während der Ladezeit in der Fußgängerzone parken, sondern während dieser Zeit auch die Fußgängerzone befahren dürfen. Andererseits sind in vielen Fußgängerzonen Ärzte und Therapiezentren ansässig. Dadurch wird den Inhabern solcher Ausweise die Erreichung dieser notwendigen Einrichtung wesentlich erleichtert.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch für Menschen mit Sehbehinderung in Österreich wird es zwei wichtige Verbesserungen geben. Das Halten und Parken auf Leitlinien soll zukünftig verboten werden und so Menschen mit Sehbehinderung aus­drücklich schützen. Dieses Verbot umfasst natürlich auch, dass Mopeds und Motor­räder oder – wie es Kollege Stadler schon erwähnt hat – Fahrräder auf den ent­sprechenden Markierungen nicht abgestellt werden dürfen. Das ist ein Problem, das man vor allem in den Städten oft beobachten kann.

Eine weitere wichtige Änderung ist auch in § 48 StVO, Anbringung der Verkehrs­zeichen, gelungen. In Kopfhöhe angebrachte Verkehrszeichen auf Gehsteigen können für Menschen mit einer Sehbehinderung eine Gefahr darstellen. Deshalb ist es zu begrüßen, dass in Zukunft die Verkehrszeichen in einer Höhe von mindestens 2,2 Me­ter angebracht werden müssen.

Durch diese neuen Regelungen wird es für Menschen mit Behinderung, vor allem für jene mit einer Sehbehinderung, leichter, sich in der Öffentlichkeit ungefährdet zu bewegen.

Was mich natürlich als Bürgermeister sehr freut, ist, dass es auch für die Gemeinden eine Verwaltungsvereinfachung geben wird, nämlich, dass die Verkehrszeichen in Zukunft nicht wie bisher alle zwei Jahre, sondern nur mehr alle fünf Jahre überprüft werden müssen.

Weiters wurde – das wurde auch schon erwähnt – in § 84 eine rechtliche Klarstellung bezüglich der Anbringung von Werbung am Straßenrand vorgenommen. Neben den Verbesserungen für Menschen mit Behinderung bringt die StVO-Novelle auch eine Erleichterung für die heimische Wirtschaft. Das Verbot, in Industriegebieten, bei Sportstätten oder Ähnlichem zu werben, entfällt, aber natürlich nur unter Berück­sichtigung der Verkehrssicherheit sowie der Raum- und Bauordnung.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Novelle gibt es grundsätzlich gewaltige Verbesserungen für Menschen mit Behinderun­gen sowie für Gemeinden und Veranstaltungen, die im Bereich des Ortsgebietes beziehungsweise rund um das Ortsgebiet umgesetzt werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

16.49


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Längle zu Wort. – Bitte.

 


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