BundesratStenographisches Protokoll845. Sitzung / Seite 81

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16.42.03

Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich)|: Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt kommen wir zu einem Punkt, bei dem es wahrscheinlich wieder ein bisschen ruhiger abgeht. Es geht um eine Novelle der Straßenverkehrsordnung. Der Großteil der Änderungen der uns heute vorliegenden Novelle hat zum Ziel, Erschwernisse für Menschen mit Behinderung, insbesondere von Sehbehinderungen, zu beseitigen. Situationen, die Menschen ohne Behinderung nicht einmal auffallen, verursachen für Menschen mit Beeinträchtigungen oft sehr große Probleme. Mit dieser Novellierung der Straßenverkehrsordnung können einige dieser Probleme beseitigt werden.

Die erste enorme Verbesserung betrifft Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Wir kennen die Situation, dass vorwiegend in den Städten die Fachärzte, Ge­sundheitszentren, Therapieeinrichtungen oft zentral in Fußgängerzonen angesiedelt sind. Es ist für gehbehinderte Menschen oft eine echte Herausforderung, dorthin zu kommen. Um eben diesen gehbehinderten Menschen den Zugang zu den Ärzten, zu den Einrichtungen zu erleichtern, dürfen in Zukunft Besitzer eines §-29-Ausweises in die Fußgängerzone zufahren und dort auch parken – aber natürlich nur dann, wenn sie solche Einrichtungen beziehungsweise einen Arzt aufsuchen.

Auch für über 300 000 Menschen mit Sehbehinderungen in Österreich wird es zwei wichtige Verbesserungen geben. Erstens wird das Halten und Parken auf Leitlinien, die für Menschen mit Sehbehinderung eine ganz wichtige Hilfestellung sind, explizit verboten. Dieses Verbot umfasst natürlich auch, dass keine Fahrräder auf den ent­sprechenden Markierungen abgestellt werden dürfen. Das ist ein Problem, das ja in letzter Zeit immer wieder vorgekommen ist. Das wird abgeschafft, wird verboten.

Zweitens – gleichfalls eine wichtige Sache, die uns wahrscheinlich, wie ich es eingangs gesagt habe, gar nicht so auffällt oder behindert –: In Kopfhöhe angebrachte Verkehrs­zeichen auf Gehsteigen können für Menschen mit Sehbehinderung oft zu einer Gefahr werden. Daher ist zu begrüßen, dass neu angebrachte oder ausgewechselte Verkehrs­zeichen künftig in mindestens 2,2 Meter Höhe angebracht werden müssen.

Das sind für mich zwei wichtige Punkte. Es sind in dieser Novelle noch ein paar andere Punkte enthalten. Neben diesen sehr wichtigen Verbesserungen für Menschen mit Beeinträchtigung bringt die Novelle der Straßenverkehrsordnung auch eine Erleichte­rung bezüglich eines Werbeverbotes in Industriegebieten, bei Sportstätten oder an Flughäfen. Da ist in Zukunft auch die Rechtssicherheit gegeben.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Novelle kann ein ganzes Paket an Verbesserungen für Menschen mit Beeinträchtigung umgesetzt werden. Ich sage allen Danke, die mitgewirkt haben, diese Novelle zu erstellen. Ich denke, dass mit dieser Novellierung der Straßenverkehrsordnung der Alltag von über 300 000 Menschen mit Beeinträchtigung um einiges erleichtert wird.

Ich bitte um Zustimmung und Unterstützung. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

16.45


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nachholen darf ich noch, dass ich zur Debatte über diesen Tagesordnungspunkt Herrn Bundesminister Stöger sehr herzlich bei uns begrüßen darf. (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Forstner zu Wort. – Bitte.

 


16.46.08

Bundesrat Armin Forstner (ÖVP, Steiermark): Hohes Präsidium! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Änderung der StVO, hier wiederum speziell der § 24, Halte- und Parkverbote, in Verbindung mit


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