BundesratStenographisches Protokoll845. Sitzung / Seite 84

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stellt werden, nicht aber schon bestehende. Dadurch greift diese Neuregelung jetzt kaum, in vollem Umfang wahrscheinlich erst in 20 oder noch mehr Jahren. Natürlich sehen wir das auch realistisch. Es brauchen nicht alle Bauhof-MitarbeiterInnen sofort zum Ummontieren der Schilder losgeschickt zu werden, aber in einer Übergangsfrist von etwa drei Jahren wäre das doch sicher machbar.

Ein weiterer Punkt, den ich erwähnen möchte, mit dem wir auch nicht ganz überein­stimmen, ist die Abschaffung der Berichtspflicht der Länder betreffend Unfallhäu­fungs­stellen nach § 96 Abs. 1b. Das sehen wir sehr kritisch. Die in den Erläuterungen angeführte Begründung für den Entfall der Berichte der Länder ist für uns auch nicht ganz nachvollziehbar. Wie kann ein Berichtssystem über ganz andere Straßen ein bloßer Formalismus und überholt sein, nur weil bei den sehr kleinen Teilnetzen der Autobahnen und Schnellstraßen mittlerweile andere Regelungen gelten? Das Einzige, das hier wirklich zählen darf, ist der Beitrag zur Verkehrssicherheit – und dass weniger Information über Unfallhäufungsstellen die Verkehrssicherheit verbessert, ist wohl sehr unwahrscheinlich.

Da wir gerade von Unfallhäufung sprechen: Die Ausdehnung der Werbemöglichkeiten an Straßen sehen wir ebenfalls sehr kritisch – wegen der Gefahr der Unfallhäufungen durch die Ablenkungen und weil wir einen Wildwuchs an Werbeflächen befürchten. Es zerschneidet einfach die Landschaft, und unser schönes Land wird dadurch nicht gerade verschönert. Aber wie gesagt: Die positiven Inhalte dieser Novelle überwiegen, daher von den Grünen sehr gerne eine Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

16.54


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesminister Stöger. – Bitte, Herr Minister.

 


16.54.56

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé|: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mobilität ist ja ein Ausdruck von persönlicher Freiheit, und manche Menschen, nämlich Menschen mit Behinderungen, sind in ihrer Mobilität mehr beeinträchtigt als andere. Es ist die Aufgabe der Politik, darauf zu achten, dass Menschen, die es an sich schon schwerer haben, im öffentlichen Raum bevorzugt werden. Mit dieser Novelle zur Straßenver­kehrs­ordnung leisten wir dazu einen entscheidenden Beitrag.

Im zweiten große Schritt, den wir machen, geht es darum, manche bürokratischen Vorgaben zu verändern. Frau Abgeordnete Schreyer, es geht darum, dass Bundes­straßen in die Zuständigkeit der Länder fallen und der Bund nur mehr für Autobahnen und Schnellstraßen zuständig ist.

Die Information, wo eine Unfallhäufungsstelle ist, hat für den Straßenerhalter eine ganz entscheidende Bedeutung. Er muss wissen, wie eine Unfallstelle zu verändern ist, was zu tun ist. Dort ist diese Information notwendig, weil nur der Straßenerhalter die Kompetenz hat, Maßnahmen zu setzen. Das ist aus meiner Sicht wichtig und gut.

Wir haben mit dieser Novelle auch deutlich gemacht, dass die Verantwortung, wie wir mit Werbeflächen umgehen, bei der Bezirksverwaltungsbehörde liegt. Die Bezirksver­waltungsbehörde hat mehrere Überlegungen, wie zum Beispiel den Ortsbildschutz, zu berücksichtigen. Wir denken, dass das Sinn macht. – Ich teile da durchaus die Kritik: Wir wollen nicht überall Werbeflächen haben, ganz im Gegenteil. Aber die Bezirks­verwaltungsbehörde kennt die örtlichen Gegebenheiten, und es ist gut, dass man in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten die Entscheidungen trifft. Wir sagen nur: Es


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