BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 92

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Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Mitter­lehner. – Bitte.

 


13.36.10

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir besprechen heute zwei Tagesordnungspunkte, die inhaltlich miteinander zusam­men­hängen; im chronologischen Ablauf ist eigentlich sogar Tagesordnungspunkt 5 der vorgelagerte und die Grundlage dafür, dass wir dann die Zugangsregelungen gemein­sam mit dem Koalitionspartner verhandelt und im Nationalrat auch neu beschlossen haben.

Ich möchte ein paar Vorbemerkungen machen, die ich unmittelbar an die Aus­führungen des jungen Kollegen Stögmüller anknüpfen darf. Zunächst: Gratuliere zur Rede! Sie war rhetorisch und auch sonst wunderbar, aber das befreit Sie nicht davon, dass auch die Inhalte den Fakten entsprechen sollten. Da muss ich Ihnen schon sagen: Wir haben in Österreich eigentlich ein recht großzügiges System, wir haben im Wesentlichen keine Studienbeiträge – mit Ausnahme einiger Fachhochschulen, da gibt es die –, aber im Großen und Ganzen ist das ein Angebot, das der Staat mit den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern den entsprechenden Bürgern macht. In anderen Ländern gibt es andere Steuerungsinstrumente wie Studienbeiträge und Ähnliches mehr. Österreich hat auch – das haben Sie, glaube ich, sogar erwähnt – ein sehr großzügig ausgerichtetes Angebot, was die einzelnen Fächer anbelangt.

Auch die Aufteilung – auf der einen Seite die eher praktisch orientierte Fachhoch­schulausrichtung und auf der anderen Seite die Lehre und Forschung an den Universitäten – ist eigentlich eine gute Grundlage. Das hat auch dazu geführt – und jetzt dazu, was Sie gesagt haben –, dass sich die Fakten so entwickelt haben: Wir hatten beispielsweise im Jahr 2004 195 763 Studenten, im Wintersemester 2014 277 678 Studenten; das sind rund 80 000 Studenten in dem Zeitraum mehr. Daher ist es nicht richtig, dass wir in der Vergangenheit oder in den letzten Jahren eine abnehmende Anzahl von Studenten und Studentinnen gehabt haben, vielmehr ist die Anzahl gestiegen.

Was wir aber erreicht haben, und das vor allem durch die Zugangsregelungen, ist eine bessere Qualität, weil wir eine sorgsamere Auswahl der jeweiligen Studien durch die Interessierten gehabt haben. Weil Sie gesagt haben, es gebe da nichts, das Wichtigste wären nicht die Zugangsregelung und die Studieneingangs- und Orientierungsphase, sondern die entsprechende Information, möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Wenn ich das mit früher vergleiche, dann haben wir da eine ganz breite Palette, angefangen mit der Berufsinformationsmesse, wo wir auch das Angebot der Universitäten und Fachhochschulen darstellen. Es gibt Informationsveranstaltungen der Universitäten und der Fachhochschulen bei jedem Standort, das haben Sie, so glaube ich, auch erwähnt. Es gibt gemeinsame Programme mit der Hochschülerschaft wie „Studieren Probieren“ oder Maturaberatung, es gibt den „Berufs- und Studienchecker“ von unserem Ministerium, eine umfangreiche, individuelle Beratung, und noch vieles mehr, womit ich Sie jetzt nicht in aller Breite und Tiefe langweilen möchte. Im Endeffekt haben wir ein gutes Angebot, was die Berufsinformation anbelangt.

Es gibt – und das ist jetzt auch die Grundlage für die Neuregelung durch das Gesetz – eine positive Auswirkung der Zugangsregelung. Wir haben ja in verschiedenen Fächern Zugangsregelungen, und unter anderem wird im Tagesordnungspunkt 5 angesprochen: Was haben die Zugangsregelungen bewirkt?

Im Endeffekt haben die Zugangsregelungen in allen Fächern bewirkt, dass die Ver­bindlichkeit, ein Studium gewählt zu haben und dann auch in dem Studium zu bleiben,


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