BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 98

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Die rasende Entwicklung in der Elektronik und damit auch in der Elektrotechnik gibt natürlich vor, dass hier Handlungen gesetzt werden, vor allem im Hinblick auf die Tat­sache, dass wir auch seit dem österreichischen Beitritt zur EU damit konfrontiert waren, dass Elektrogeräte, die bei uns in Österreich in Betrieb gesetzt werden sollen oder können oder auch in den Verkauf gelangen, grundsätzlich Bedingungen ent­sprechen müssen – so, wie es vor unserem Beitritt war. Es wird sich nämlich jeder daran erinnern: ÖVE, ÖNORM und sonstige Kennzeichen waren Voraussetzung, damit das Ding hier bei uns betrieben werden kann. Voraussetzung war damals natürlich, dass das ein österreichisches Institut begutachtet, und zwar jedes Gerät, das hier in Verkehr gebracht worden ist.

Das ist natürlich in einem europäischen und in einem Unionswirtschaftraum praktisch nicht mehr durchführbar – entweder wegen Wettbewerbsverzerrungen oder einfach vor dem Hintergrund, dass nicht jedes Gerät, das in Europa erzeugt wird oder auch in Übersee erzeugt wird, hier einer Einzel- oder Typenprüfung unterzogen werden kann. Diese Dinge sind aufwendig, kostenintensiv, langwierig und natürlich auch für den Hersteller nicht wirklich eine gute Geschichte. Die CE-Konformitätserklärung der Hersteller und der Inverkehrbringer auf dem Unionsmarkt verlangt natürlich trotzdem eine Überwachung oder eine Überprüfung dieser Geräte, weil das Elektrotechnikgesetz auch als Gesetzestext existiert und gefährliche Dingen passieren können.

Wir wissen natürlich auch, dass durch die CE-Kennzeichnung, mit der der Hersteller feststellt oder bekannt gibt, dass sein Gerät den Unionsbestimmungen entspricht, der Markt in den letzten Jahren größer geworden ist, die Geräte zum großen Teil billiger geworden sind, aber die Qualität nicht wirklich nach oben gegangen ist.

Unsere Meinung ist, dass eine qualitativ hochwertige Bewertungsstelle ganz wichtig ist. Die im Gesetz verankerten Voraussetzungen dafür, die sehr detailliert angeführt sind – was diese akkreditierte Bewertungsstelle können muss und wie sie aufgebaut sein muss –, sind ein Garant dafür, dass wirklich auf Qualität geachtet wird. Es ist für die Konsumenten wichtig, dass wir sicher sein können, dass die Dinge, die in Verkehr gebracht werden, auch tatsächlich funktionieren und nicht gefährlich oder einfach nur billig sind und nicht so funktionieren, wie sich der Konsument das vorstellt.

Wir haben es im Ausschuss besprochen: Was interessant sein wird, ist die Reaktions­zeit der Akkreditierungsstellen beziehungsweise dieser Normierungsstellen. Wir müs­sen gewährleisten können, dass ein Gerät, das den Bedingungen und Bestimmungen oder den Gesetzen tatsächlich nicht entspricht, schnellstens vom Markt genommen wird. Wir haben versucht, das über die Lichtgeschwindigkeit zu definieren. Das wird es nicht ganz spielen, vor allem nicht in dem Bereich, wo geprüft wird. Da wird es einfach dauern, bis ein Gerät ordnungsgemäß geprüft worden ist. Danach wird es im Zeitalter des Internets und der weltweiten Vernetzung sicher schnell gehen.

Zusammengefasst: Aus unserer Sicht ist das eine sehr gute Novellierung des Elektro­technikgesetzes. Es ist eine ganz wichtige Änderung, die von uns auch Zustimmung erfährt. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesrätin Kurz.)

14.01


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizekanzler Dr. Mitter­lehner. – Bitte.

 


14.01.38

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Besser als Herr Bundesrat Samt das gerade dargestellt hat, kann ich es nicht sagen. Da merkt man: Sachverstand schadet nirgends, in keinem Gremium. Ich danke Ihnen für diese


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